Das ändert sich 2024 – Neue Gesetze und Verordnungen

Symbolbilder

Garbsen – Das ändert sich 2024  – Neue Gesetze und Verordnungen.

Das Jahr 2024 bringt auch für die Bürgerinnen und Bürger von Garbsen eine Reihe bedeutender Neuerungen. Von der Gastronomie bis hin zu Umweltvorschriften, die Änderungen betreffen verschiedene Lebensbereiche. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen auf das tägliche Leben.

Gastronomie: Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz

Ab Januar 2024 gilt in der Gastronomie wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Die temporäre Senkung auf 7 Prozent, eine Maßnahme zur Unterstützung der Branche während der Corona-Pandemie, endet damit. Dies könnte Auswirkungen auf die Preise in Restaurants und Cafés haben. Damit wird Essen gehen noch teurer.

Finanzielle Entlastungen und Steigerungen

  • Bürgergeld und Mindestlohn: Das Bürgergeld steigt um 12 Prozent auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Der Mindestlohn erhöht sich auf 12,41 Euro pro Stunde, und auch die Obergrenze für Minijobs steigt auf 538 Euro.
  • Renten: Eine voraussichtliche Erhöhung um 3,5 Prozent ist im Juli 2024 geplant.
  • Kinderzuschlag: Zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen steigt der Kinderzuschlag auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Umwelt und Energie

  • CO2-Preis: Eine deutliche Steigerung auf 45 Euro pro Tonne ab Januar 2024 wird die Preise für Kraftstoffe und Heizmaterialien beeinflussen.
  • Heizungsgesetz: Ab Januar müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, zunächst in Neubaugebieten.
  • Balkonkraftwerke: Die Installation wird vereinfacht, eine Registrierung im Marktstammregister reicht aus.

Verkehr und Technologie

  • Lkw-Maut: Die Mautpflicht wird auf Lkw über 3,5 Tonnen ausgedehnt, wobei Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen befreit sind.
  • USB-C-Standard: Ab Dezember 2024 müssen viele Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben.

Gesundheit und Soziales

  • E-Rezept: Ab Januar wird das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend.
  • Kinderkrankengeld: Der Anspruch steigt auf bis zu 15 Tage für berufstätige Eltern.

Weitere wichtige Änderungen

  • Cannabis: Der Besitz und Konsum wird ab April 2024 unter bestimmten Bedingungen straffrei.
  • Pfand auf Einweg-Milchflaschen: Ab Januar wird ein Pfand von 25 Cent erhoben.
  • Führerschein-Umtausch: Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.

GCN/bs