Die Politik aus Garbsen fordert Corona-Rettungsschirm vom Land Niedersachsen und Bund

Das Pressegespräch fand unter vielen Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Ausbreitung der Corona-Viren statt: Von links: Helmut Busjahn, Sprecher im WiFi, Beigeordneter, Hartmut Büttner, Stv. Fraktionsvorsitzender, Beigeordner und Gunter Koch, Vorsitzender des WiFi, Stv. Bürgermeister und Ortsbürgermeister für Berenbostel/Stelingen/Foto: Büttner

Garbsen – Die u.a.  CDU/FDP-Gruppe im Rat fordert finanzielle Hilfe für die Stadt Garbsen in der Corona-Krise. Aus diesem Grund haben die Politiker eine Resolution vorbereitet, die sich an das Land Niedersachsen und den Bund richten soll.

Die genauen negativen Zahlen kennt man zwar noch nicht, aber das ein hoher finanzieller Schaden entstanden ist, ist jetzt schon klar. Enorme Verluste aus Einnahmen der Gewerbesteuer, Übernahme von KiTa-Gebühren und Unterricht der Musikschule werden ein großes Loch in die Stadtkasse reissen. Deshalb ist Garbsen nach Ansicht der Politiker auf Hilfe angewiesen. Die soll vom Land Niedersachsen und vom Bund kommen.

Corona-Pandemie Kommunen muss geholfen werden

Rat und Verwaltung der Stadt Garbsen halten ein Bündel von finanziellen Maßnahmen für notwendig, die mindestens die folgenden Aspekte umfassen sollten:

  • Von Land und Bund wird erwartet, dass die Finanzierung übertragener neuer Aufgaben nur mit einem finanziellen Ausgleich erfolgen wird. Das sogenannte Konnexitätsprinzip darf keine Leerformel sein. Auch vorhandenen Finanzierungslücken müssen daher geschlossen werden.
  • Die Gewerbesteuer ist eine wichtige kommunale Ertragsquelle. Die Corona-Pandemie wird zu drastischen Ausfällen bei der Gewerbesteuer führen. Um die daraus resultierenden Belastungen der kommunalen Haushalte zumindest etwas abzumildern, sind die Städte und Gemeinden zunächst für das Jahr 2020 von der Pflicht zur Abführung der Gewerbesteuerumlage zu befreien.
  • Weit über die Gewerbesteuer hinaus werden die Kommunen in massivem Um­fang von Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen betroffen sein. Bund und Länder müssen einen Teil dieser Corona bedingten Sonderlasten übernehmen. Unterstützt wird daher eine Pro-Kopf-Zuweisung an die Städte und Gemeinden. Die Höhe dieser Zuweisung muss die Größenordnung der Defizite berücksichtigen, allen Kommunen unabhängig von ihrem Schuldenstand zu Gute kommen und sehr schnell ausgezahlt werden. Eine Berücksichtigung nur der strukturell schwachen Kommunen würde den anderen Städten und Gemeinden letztlich ihre schwer erwirtschafteten finanziellen Handlungsspielräume nehmen. Sie würden durch die Krise ersatzlos aufgezehrt werden.
  • Die aus der Corona-Krise resultierenden Belastungen werden die Investitions­spielräume der Kommunen weiter einengen. Neben Konsum- und Investitions­anreizen für den privaten Sektor ist deshalb auch ein Förderprogramm für kommunale Investitionen über mehrere Jahre erforderlich. Bedeutsam ist eine bürokratiearme Ausgestaltung, um den Aufwand auf allen staatlichen Ebenen zu minimieren

Jetzt müssen die Parteien alle nur noch an einem Strang ziehen, denn eine derartige Resolution ist nur dann sinnvoll, wenn alle Parteien Einigkeit darüber erlangen und die Forderungen gemeinsam durchsetzen.

GCN/bs