Eigentümer zahlen indirekt mit bei Quartiersaufwertung Auf der Horst – Zwischen Pflicht und Unmut

Die Sanierung der Breiten Riede Bärenhof wurde vor kurzem fertiggestellt/GCN

Eigentümer zahlen indirekt mit bei Quartiersaufwertung Auf der Horst – Zwischen Pflicht und Unmut

Das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt im Quartier“, ehemals bekannt als „Soziale Stadt“, ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, benachteiligte Stadtviertel zu revitalisieren und die Lebensqualität der dortigen Bewohner zu verbessern. Der Bereich „Auf der Horst“ in Garbsen ist eines dieser Gebiete, wo das Programm bis 2026 läuft und bereits mehrere Sanierungsarbeiten umgesetzt wurden. Lesen Sie dazu: 366.000 Euro für Neugestaltung am Bärenhof – Letzter Bauabschnitt an der Breiten Riede abgeschlossen

Die jüngste Fertigstellung der Sanierung „Breite Riede“ hat nun bei einigen Wohnungseigentümern im direkten Umfeld eine entsprechende Bodenwerterhöhung zur Folge gehabt, die nun rechtliche und finanzielle Implikationen für die Eigentümer der  umliegenden Grundstücke mit sich bringt.

Laut § 154 des Baugesetzbuches ist die Stadt Garbsen dazu befugt, eine Ausgleichszahlung für die „sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung“ zu erheben , die Stadt schreibt, dass sie dazu sogar verpflichtet sei.  Die Höhe der Kosten hängt von der Größe des Wohneigentums ab. Dies bedeutet, dass Eigentümer im Sanierungsgebiet nun mindestens einen mittleren dreistelligen Betrag zahlen müssen, um die Wertsteigerungen ihrer Immobilien durch die Sanierungsarbeiten auszugleichen. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass die finanziellen Vorteile aus öffentlichen Investitionen gerecht unter der Gemeinschaft verteilt werden und nicht ausschließlich privaten Grundstückseigentümern zugutekommen.

Einige Eigentümer sind jedoch mit dieser finanziellen Belastung unzufrieden, da sie in den Medienberichten über die Sanierungsarbeiten und die Fördergelder von Bund, Land und der Stadt Garbsen oft nicht erwähnt werden. Diese Unzufriedenheit führte zu Kritik, dass ihre finanzielle Beteiligung an den Sanierungskosten nicht öffentlich anerkannt wird. Ein Betroffener Eigentümer zu GCN: „Wenn wir die aufwendigen und teuren Sanierungen schon teilweise mit finanzieren müssen, könnte man das in den Erfolgsberichten in der Presse auch ruhig erwähnen, zumal einige die eine oder andere Maßnahme für unnötig halten“.

Auszug aus dem Schreiben der Stadt an die Eigentümer Auf der Horst/ Foto: privat

Zur Information und Beratung der Eigentümer organisierte die Stadt Garbsen eine Informationsveranstaltung Anfang April, bei der die Zusammenhänge zwischen den Sanierungsmaßnahmen und der Wertsteigerung der Grundstücke erläutert wurden. Zusätzlich wurden die möglichen Verwendungen der Ausgleichsbeträge bis zum Ende des Sanierungszeitraums diskutiert. Die Stadt und der Sanierungsträger BauBeCon bieten zudem weitere Beratungsangebote an, um den betroffenen Eigentümern Unterstützung zu bieten, schreibt Stadtsprecher Benjamin Irvin zum Thema. Wieviele Eigentümer bei der Veranstaltung vor Ort waren ist GCN nicht bekannt, auch nicht ob es Kritik gegeben hat oder Bürger gegen die Sanierungen waren.

Bereits seit Beginn des Projektes im Jahr 2006 waren die Grundstückseigentümer über die gesetzlichen Verpflichtungen informiert, und entsprechende Einträge wurden in die Grundbücher aufgenommen. Somit waren auch die Käufer, die nach 2006 Eigentum erwarben, über diese Regelung informiert, schreibt die Stadt Garbsen.

Diese Verfahrensweise verdeutlicht die komplexe Dynamik zwischen öffentlicher Förderung und privater Finanzierung in Städtebauentwicklungsprojekten. Es zeigt, wie wichtig es ist, einen gerechten Ausgleich zwischen den von der Allgemeinheit getragenen Kosten und den daraus resultierenden privaten Vorteilen zu schaffen, aber auch, dass die Eigentümer wenn auch mit relativ kleinen Beträgen an den Kosten quasi beteiligt werden und dadurch der Anteil der Stadt Garbsen entsprechend verringert wird, Kosten somit in die Stadtkasse zurückfließen.

GCN/bs