Finanzielle Unterstützung in Krisenzeiten – Auch Garbsen erhält über 800.000 Euro von der Region

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Garbsen/Region Hannover – Finanzielle Unterstützung in Krisenzeiten – Auch Garbsen erhält über 800.000 Euro von der Region Hannover.

In einer beispiellosen finanziellen Unterstützung hat die Region Hannover beschlossen, auch Garbsen mit einer beträchtlichen Summe von 827.994,96 Euro zu unterstützen. Dieser Schritt, der in der jüngsten Sitzung der Regionsversammlung gefasst wurde, zielt darauf ab, die sozialen und finanziellen Herausforderungen, die durch die Fluchtmigration entstanden sind, zu mildern.

Die Stadt Garbsen, wie auch andere Städte und Gemeinden in der Region, steht vor enormen Herausforderungen. Die finanziellen Belastungen, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Fluchtmigration entstanden sind, haben die Kassen der Kommunen zusätzlich strapaziert. Die Region Hannover beherbergt derzeit 13.600 Schutzsuchende aus der Ukraine und hat in diesem Jahr über 3.000 Geflüchtete aus anderen Ländern aufgenommen. Die Kosten für deren Unterbringung und Integration werden nicht vollständig von Bund und Land gedeckt, was die finanzielle Lage der Kommunen weiter verschärft.

Regionspräsident Steffen Krach betont, dass die Einmalzahlung der Region dazu beitragen soll, dass die Fürsorge für Kriegsflüchtlinge nicht zu Lasten der sozialen Infrastruktur geht. Die Region Hannover möchte schnell und unbürokratisch unterstützen und nicht auf Lösungen von Bund und Ländern warten.

Finanzdezernentin Cordula Drautz erklärt, dass das Defizit der Region Hannover für 2023 deutlich geringer ausfällt als ursprünglich angenommen, was der Region ermöglicht, diesen finanziellen Spielraum mit den Kommunen zu teilen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem Schlüssel, der zu 80 Prozent auf der Aufnahme von Geflüchteten und zu 20 Prozent auf der Verschuldung der Kommunen basiert. Hier die Aufstellung der Verteilung an die 21 Kommunen der Region Hannover, incl. der Landeshauptstadt.

Die Verteilung der Mittel auf die 21 Städte und Gemeinden ergibt sich zu 80 Prozent anhand von zwei Parametern, die die bisherige und zukünftige Aufnahme von Geflüchteten abbilden: dem Anteil an den von den Zuwanderungsbehörden mitgeteilten tatsächlichen Zuweisungen zwischen dem 23. September 2022 und dem 30. September 2023 und dem Anteil von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine. Die übrigen zwanzig Prozent bemessen sich zu gleichen Teilen anhand der Pro-Kopf-Verschuldung sowie des Schuldenstandes der Kommunen zum Jahresende 2022.

GCN/bs