Fristlose Kündigung: Hausmeister will seinen Job zurück – Güteverhandlung scheitert

Der ehemalige Hausmeister M. von der Werth will seinen Arbeitsplatz zurück/Foto:privat

Garbsen – Der Streit zwischen der Stadt Garbsen und ihrem früheren Hausmeister der Caroline-Herschel-Realschule Martin von der Werth wird nun vor Gericht ausgetragen. Ein Gütetermin am Arbeitsgericht Hannover scheiterte am Mittwoch.

Der ehemalige Hausmeister verklagt die Stadt auf die Zahlung von über 20.000 Euro. Dieses Summe stehe ihm für Überstunden zu, die er seit 2017 geleistet habe, sagt von der Werth. Bezahlt wurden die Überstunden seitens der Stadt nicht, stattdessen erhielt der Hausmeister eine fristlose Kündigung. Schüler/innen protestierten vor den Sommerferien gegen die Kündigung vor der Schule (Wir berichteten)

Die Personalabteilung, die mit 2 Vertretern bei der Verhandlung anwesend war, wirft ihrem ehemaligen Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug bzw. Prozessbetrug vor. Letztlich geht es darum, wann der Arbeitstag des Hausmeisters täglich begann. Von der Werth und sein Rechtsanwalt sagen dazu: Etwa gegen 4.30 Uhr, um diese Zeit habe er Mitarbeiterinnen einer Reinigungsfirma ins Gebäude zum Saubermachen aufschließen müssen, da nur er neben der Schulleitung den dafür notwendigen Generalschlüssel hatte. Zusätzlich habe er häufig gegen 22.30 Uhr einen Kontrollgang gemacht und alles abgeschlossen bzw. kontrolliert, damit niemand ins Gebäude einsteigen konnte.

Diese Arbeiten am frühen Morgen beispielsweise hatte sich der von der Werth von zwei Reinigungskräften schriftlich bestätigen lassen. Eine der Frauen hat allerdings Wochen später diese Bestätigung widerrufen. Nun liegt aber ein weiteres Schreiben vor, auf dem sich von der Werths Anwalt vor Gericht berief. Darin erklärt die Reinigungskraft, dass sie von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt worden sei und deshalb ihre erste Aussage widerrufen hat.

Die zwei Mitarbeiter der Personalabteilung der Stadt Garbsen stellten den Sachverhalt allerdings komplett anders dar. Von der Werth hatte nicht den Auftrag, das Schulgebäude abends mit einem zusätzlichen Schlüssel abzuschließen. Die normale Schließanlage, für die auch die Reinigungskräfte Schlüssel besitzen, hätte ausgereicht. Damit sei auch die Anwesenheit des Hausmeisters in den frühen Morgenstunden nicht erforderlich gewesen.

Auf Anfrage des Richters unterbreiteten die Standangestellten dem Hausmeister ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung  – wie es bei derartigen Güteverhandlungen vor einem Arbeitsgericht üblich ist. Sie boten an, die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umzuwandeln und wären somit bereit, eine Abfindung von drei Monatsgehältern an von der Werth zu zahlen. Diese Summe beliefe sich auf knapp 10.000 Euro.

Dieses Angebot lehnten der Hausmeister und sein Anwalt sofort ab. „Das Geld nützt mir überhaupt nichts, ich will unbedingt meinen Arbeitsplatz wiederhaben, das ist mir wichtiger, so von der Werth zu GCN.

Nach dem gescheiterten Gütetermin wird sich jetzt eine Kammer des Arbeitsgerichts ausführlich mit dem Vorgang befassen müssen. Von der Werth rechnet in den nächsten Wochen mit einem entsprechendem Termin, hier wird dann auch ein Urteil gefällt.

Die Stadt Garbsen äußert sich grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten. Hier steht der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person an erster Stelle, so Stadtsprecher B.Irvin zu GCN.

GCN/bs