Garbsen gibt Richtlinien für Silvesterfeuerwerk heraus – Was Sie wissen müssen

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Garbsen – Garbsen gibt Richtlinien für Silvesterfeuerwerk heraus: Was Sie wissen müssen

Die Stadt Garbsen appelliert an ihre Bürgerinnen und Bürger, beim bevorstehenden Jahreswechsel verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Um einen sicheren Start ins neue Jahr zu gewährleisten, sind bestimmte Regeln und Vorschriften zu beachten.

Böllern nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gestattet ist. Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Verkaufszeiten und zulässige Feuerwerkskörper

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist vom 28. bis 31. Dezember erlaubt. Zugelassen sind Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2, wie Knallbonbons, Wunderkerzen, Raketen und Böller. Wichtig ist, dass die Feuerwerkskörper eine CE-Kennzeichnung und eine Zulassungsnummer einer EU-Benannten Stelle tragen und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beinhalten. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten des Niedersächsischen Gesetztes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten bleiben unberührt. 

Sicherheitsvorschriften und Abstandsregeln

Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern geboten. Hier ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten, wobei ein Mindestabstand von 200 Metern bei Raketen und 35 Metern bei anderen pyrotechnischen Gegenständen einzuhalten ist.

Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern

Die Stadt Garbsen betont, dass Feuerwerkskörper nicht auf Menschen oder Tiere gerichtet oder geworfen werden dürfen. Raketen sollten senkrecht aus einer gesicherten Flasche abgeschossen und Kanonenschläge auf dem Boden entzündet werden. Von der Zündung von Feuerwerkskörpern in der Hand oder unter Alkoholeinfluss wird dringend abgeraten.

Entsorgung und Vorsichtsmaßnahmen

Abgebranntes Feuerwerk sollte nach dem Abkühlen umgehend entsorgt werden, um Verletzungsgefahren für Kinder und Tiere zu vermeiden. Die Stadt empfiehlt zudem, brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen zu entfernen und Fenster sowie Türen geschlossen zu halten. Im Notfall sind Feuerwehr und Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu kontaktieren.

Appell für einen sicheren Jahreswechsel

Die Stadt Garbsen appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, um einen sicheren und friedvollen Jahreswechsel zu ermöglichen. Durch die Einhaltung der Regeln und Vorschriften kann jeder dazu beitragen, Unfälle und Schäden zu vermeiden und das neue Jahr sicher und freudvoll zu begrüßen.

GCN/bs