Garbsen/Niedersachsen – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt
Die Maßnahme sei nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Geklagt hatte eine Antragstellerin, die laut OVG im Einzelhandel einen Filialbetrieb mit Mischsortiment betreibt.
2G-Regelung im Einzelhandel ist damit nicht mehr gültig
In Niedersachsen galt seit Sonntag die 2G-Regel im Einzelhandel. Demnach hatten nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt in den Geschäften. Der Landtag hatte dafür den Weg frei gemacht. Dies galt nicht für Geschäfte der Grundversorgung wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Apotheken – hier durften auch Ungeimpfte weiterhin einkaufen. Mit dem heutigen Beschluss des OVG ist diese Regelung hinfällig.
GCN/bs