Grundsteuerbescheide in Garbsen – Wichtige Hinweise zu SEPA-Lastschrift und Zuständigkeit des Finanzamts

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Garbsen – Grundsteuerbescheide in Garbsen – Wichtige Hinweise zu SEPA-Lastschrift und Zuständigkeit des Finanzamts.

Die Stadt Garbsen informiert ihre Bürgerinnen und Bürger über wichtige Aspekte im Zusammenhang mit den versandten Grundsteuerbescheiden im Rahmen der Grundsteuerreform. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für Steuerfestsetzungen bei Eigentumswohnungen aus technischen Gründen keine Bankverbindung im Bescheid angegeben ist. Dennoch bleiben bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate unverändert gültig.

SEPA-Lastschriftmandate weiterhin aktiv

Die Stadtverwaltung betont, dass bestehende SEPA-Lastschriftmandate weiterhin gültig bleiben und eine ordnungsgemäße Abbuchung der Grundsteuerbeträge sichergestellt ist. Bürgerinnen und Bürger müssen diese Mandate nicht erneut einreichen, auch wenn die Bankverbindung im Bescheid fehlt.

Zuständigkeit des Finanzamts bei Änderungen

Änderungen an den steuerlichen Grundlagenbescheiden, die als Basis für die Berechnung der Grundsteuer dienen, können ausschließlich durch das zuständige Finanzamt vorgenommen werden. Die Stadt Garbsen ist rechtlich an diese Bescheide gebunden und hat keinen Einfluss auf deren Inhalte oder die Bemessungsgrundlage.

Informationen und Ansprechpartner

Für detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform und den Grundlagenbescheiden verweist die Stadt auf die Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen:
Grundsteuerreform in Niedersachsen

Bürgerinnen und Bürger mit Fragen oder Anliegen zu Grundlagenbescheiden oder vermeintlich fehlerhaften Angaben werden gebeten, sich direkt an das Finanzamt Hannover Land II zu wenden. Die Stadt Garbsen steht lediglich  für allgemeine Rückfragen zur Verfügung.

GCN/bs