Garbsen – Im gesamten Kanalisationsnetz der Stadt Garbsen wird voraussichtlich ab Montag, 12. November, eine Rattenbekämpfung erfolgen.
Um den Erfolg zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, wenn Grundstückseigentümer oder -besitzer, deren Grundstücke von Ratten befallen sind, zum gleichen Zeitpunkt gegen die Tiere vorgehen.
Nach der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land sind Besitzer und Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, bei Rattenbefall eine Bekämpfung bis zum Erfolg auf eigene Kosten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Verpflichtung zur Rattenbekämpfung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
GCN/jp