Garbsen – Der Hausmeister der Caroline-Herschel-Realschule will seine Bezahlung für geleistete Überstunden durch einen Anwalt einklagen lassen. Er verlangt über 20.000 Euro für Überstunden, die er nach eigener Aussage seit 2017 abgeleistet hat. Die Stadt will die Überstunden nicht zahlen – stattdessen kündigt sie dem Hausmeister fristlos.(Wir berichteten.
Martin von der Werth, der 46-Jährige Hausmeister war bis vor wenigen Tagen als an der Caroline-Herschel-Realschule/Auf der Horst angestellt. Nun flatterte die fristlose Kündigung ins Haus.
Hausmeister und Stadtverwaltung streiten über die Bezahlung von angehäuften Überstunden (seit 2017). Hier hat es schon diverse Gespräche und anwaltliche Auseinandersetzungen gegeben – sogar vor dem Arbeitsgericht. Schon damals wollte Martin von der Werth Überstunden bezahlt haben, die er regelmäßig zur Abrechnung eingereicht habe. Zu Beginn des Prozesses am Arbeitsgericht Hannover ging es bereits um Überstundenforderungen von über 20.000 Euro „Die Summe ist mittlerweile natürlich noch weiter gestiegen“, sagt von der Werth. “Ich habe täglich 13 bis 14 Stunden gearbeitet und damit deutlich mehr als die vertraglich vereinbarten 39,5 Stunden pro Woche”, so von der Werth zu GCN.
Der Anwalt des Hausmeisters will nun eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Besonders schlimm für den Hausmeister: Sofort nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde, schickte die Stadt Garbsen Handwerker in die Wohnung des Hausmeisters, die üblicherweise auf dem Schulgelände liegt, um Türen zu verschließen wodurch Keller und Garten nicht mehr zugänglich sind. „Ich komme nicht mehr in meinen Keller oder in den Garten, hier habe ich natürlich noch persönliches Eigentum, an dem ich nun nicht mehr herankomme, die Situation ist auch für meine Familie sehr schlimm”, so von der Werth weiter.
Die Schülerinnen und Schüler der Realschule haben in der letzten Woche für den Erhalt Ihres Hausmeisters vor der Schule eine Demo veranstaltet. In einem Schreiben an Eltern und Lehrkräfte (liegt GCN vor) zeigt sich auch die Schulleitung schockiert und verspricht, sich bezüglich dieses Falles mit der Stadt Garbsen in Verbindung zu setzen, um evtl. Details zu klären.
Die Stadt Garbsen will sich bezüglich des laufenden Verfahrens nicht zu der Angelegenheit äußern. Hierbei handelt es sich zusätzlich um eine Personalangelegenheit, wo der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person an erster Stelle stehen, so Stadtsprecher Benjamin Irvin.
Nun bleibt abzuwarten, was bei einem evtl. erneuten Arbeitsgerichtsprozess entschieden wird.
GCN/bs