Hochwasserhilfe Region Hannover – Soforthilfe-Anträge für Betroffene jetzt möglich

Betroffene Privatpersonen können jetzt Anträge stellen/GCN

Garbsen/Region Hannover – Hochwasserhilfe Region Hannover – Soforthilfe-Anträge für Betroffene jetzt möglich.

In der Region Hannover steht ab sofort eine dringend benötigte Unterstützung für die von den jüngsten Hochwasserereignissen betroffenen Privathaushalte zur Verfügung. Das Land Niedersachsen hat eine Soforthilfe für diejenigen bereitgestellt, die durch die Flutkatastrophe in eine akute Notlage geraten sind. Betroffene in der Region Hannover können nun entsprechende Anträge einreichen, um diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Diese Soforthilfe richtet sich speziell an Privathaushalte, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, insbesondere wenn Hausrat im Wert von mindestens 5.000 Euro unbrauchbar geworden ist. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Hilfe nicht für den Ersatz von Hausrat vorgesehen ist, sofern daraus keine akute Notlage resultiert. Ebenso ist sie nicht für Gewerbetreibende oder für Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen gedacht. Für diese Bereiche hat das Land die Freigabe weiterer Förderrichtlinien in den kommenden Wochen in Aussicht gestellt. Für die aktuelle Soforthilfe stehen in der Region Hannover rund 30.000 Euro zur Verfügung.

Interessierte haben bis zum 22. März 2024 zwei Möglichkeiten, ihren Antrag zu stellen. Zum einen wird in Kürze ein Online-Tool auf Hannover.de bereitgestellt, über das Anträge eingereicht werden können. Zum anderen ist die Antragstellung bereits jetzt möglich. Das erforderliche Antragsformular ist unter www.hannover.de/hochwasserhilfe-region verfügbar. Die Region Hannover weist darauf hin, dass Anträge nur dann bearbeitet werden können, wenn das offizielle Antragsformular verwendet wird und die erforderlichen Nachweise beigefügt sind.

Weitere Informationen zur Hochwasser-Soforthilfe und die detaillierten Förderrichtlinien können auf der Webseite des Landes Niedersachsen unter diesem Link eingesehen werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die E-Mail-Adresse [email protected] für betroffene Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Es wird empfohlen, diese Möglichkeit zu nutzen, um individuelle Anliegen und Fragen zur Hochwasserhilfe zu klären.

GCN/bs