Garbsen/Region Hannover – die Region Hannover hat gestern die „Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der Corona-VO im Regionsgebiet anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 10 / Az. 53.80 – 1/2021“, unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.
Discotheken, Clubs und Shisha-Bars dürfen nun bei einer Inzidenz über 10 doch öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die niedersächsische Verordnung diesbezüglich am Dienstag, den 03. August 2021 gekippt.
Hier die Grafiken der Region Hannover zur vereinfachten Darstellung der Corona-Regeln bei einer Inzidenz 10-35, für Details klicken Sie bitte hier Verfügung Region Hannover
Details der Verfügungen des Landes Niedersachsen finden Sie hier.
GCN/bs