Start Aktuelles Krankschreibung ab sofort per Telefon möglich – Regelung gilt für 4 Wochen

Krankschreibung ab sofort per Telefon möglich – Regelung gilt für 4 Wochen

Krankschreibungen ab sofort per Telefon möglich/Themenfoto

Garbsen – In den kommenden vier Wochen können sich Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege per Telefon krankschreiben lassen und müssen nicht mehr in die Praxis kommen.

Darauf haben sich Krankenkassen und Ärzte geeinigt. Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können sich nun nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt bis zu sieben Tage krankschreiben lassen – zur Entlastung der Ärzte in der Coronavirus-Krise. Patienten müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Die Regelung gilt für Patienten, die keine schwere Symptomatik vorweisen oder offizielle Kriterien für einen Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus erfüllen.

Neue Krankschreibe-Regelung gilt für vier Wochen

Die neue Regelung gilt für alle Patienten, die nur leichte Symptome haben und keine der offiziellen Kriterien für einen Verdacht auf das neue Coronavirus erfüllen. Nach telefonischer Rücksprache kann der Arzt diesen Patienten ab sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, ohne dass der Patient dafür extra in die Praxis kommen muss.

So soll Ärzten, aber auch Patienten geholfen werden, die sonst unter Umständen in übervollen Wartezimmern sitzen müssten. Die Regelung gilt erst einmal für die nächsten vier Wochen.

Wie kommt die Krankmeldung zum Patienten und zum Arbeitgeber?

Auf Nachfrage von Usern bei Twitter erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass die AU-Bescheinigung per Post an den Patienten geschickt werde, der sich dann wie gewohnt darum kümmern muss, diese an seinen Arbeitgeber und die Krankenkasse weiterzuleiten.

Die Gesundheitskarte des Patienten müsse in dem Fall auch nicht beim Arzt nicht eingelesen werden. „Praxen können bei bekannten Versicherten die Daten aus der Patientenkartei übernehmen“, so die KBV bei Twitter.

GCN/bs