Garbsen – Leinenzwang wegen Brut- und Setzzeit in Garbsen – Hunde müssen ab 1. April an die Leine.
Stadt Garbsen erinnert an Anleinpflicht während Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
Bald beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit – und damit auch der gesetzlich festgelegte Leinenzwang für Hunde. Die Stadt Garbsen weist alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde im Wald und in der übrigen freien Landschaft ausschließlich an der Leine geführt werden dürfen.
Diese Regelung soll insbesondere junge Wildtiere und brütende Vögel vor Störungen und Gefahren schützen. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen: Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Ausnahmen vom Leinenzwang
Nicht betroffen vom Anleinzwang sind Hunde, die im Rahmen der rechtmäßigen Jagdausübung eingesetzt werden, sowie ausgebildete Blindenführhunde, Rettungs- und Hütehunde. Ebenfalls ausgenommen sind Hunde, die von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll im Einsatz geführt werden.
Rechtsgrundlage
Die Regelung ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert und gilt jedes Jahr in der genannten Zeitspanne. Die Stadt Garbsen bittet um Verständnis und eine konsequente Einhaltung dieser Vorschriften, um Natur und Tierwelt bestmöglich zu schützen.
GCN/bs