Garbsen – Mehrfacher Ladendiebstahl in Garbsen – Tatverdächtiger wegen Überlastung des Gerichts wieder freigelassen
Am Samstag, 8. November, kam es in einem Einkaufsmarkt am Planetenring zu einem gewerbsmäßigen Ladendiebstahl. Ein 31-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz wurde dabei ertappt, wie er zwölf Whiskyflaschen und sieben Packungen Waschpods im Gesamtwert von rund 300 Euro entwenden wollte. Der Ladendetektiv bemerkte den Diebstahl und hielt den Mann im Ausgang fest.
Wie die Polizei mitteilte, stellte sich im Zuge der Ermittlungen heraus, dass der Mann bereits am Vortag in einem anderen Geschäft bei einem ähnlichen Versuch erwischt worden war. Aufgrund der Wiederholungstat wurde die Staatsanwaltschaft Hannover eingeschaltet, die ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren anstrebte. Der Tatverdächtige wurde deshalb zunächst in das zentrale Polizeigewahrsam nach Hannover gebracht.
Doch zur geplanten richterlichen Vorführung am Sonntagmorgen kam es nicht: Das zuständige Amtsgericht konnte den Termin wegen anderer dringender Verfahren nicht wahrnehmen. Aus Kapazitätsgründen wurde der Mann daher wieder auf freien Fuß gesetzt. Dazu teilte das Amtsgericht Hannover am Montag, den 10.11.25 schriftlich mit: „Das Amtsgericht Hannover ist am Wochenende für diese Fälle nicht zuständig! Kapazitäten am Amtsgericht Hannover wären auch vorhanden gewesen.“ Die Polizei Garbsen korrigierte Ihre Pressemeldung wie folgt:
Richtigstellung zur Pressemitteilung vom 09.11.2025 – Beschleunigtes Verfahren nach Ladendiebstahl
In einer Pressemitteilung vom 09.11.2025 wurde berichtet, dass die Vorführung eines 31-jährigen Tatverdächtigen beim Amtsgericht Hannover aufgrund fehlender Kapazitäten nicht erfolgen konnte. Diese Angabe ist unzutreffend.
Tatsächlich lagen beim zuständigen Amtsgericht am Morgen des 09.11.2025 freie Kapazitäten für eine richterliche Vorführung vor. Nach rechtlicher Prüfung wurde dort jedoch entschieden, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren in diesem Fall nicht vorlagen. Eine richterliche Vorführung fand daher nicht statt; der Mann wurde anschließend aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Wir bedauern die missverständliche Formulierung.
GCN/bs

















