Nächtliche Unruhe und ständiger Bewohnerwechsel – Was steckt hinter dem Chaos in der Brandenburger Straße?

Die Müllsituation rund ums Haus hat sich zwar verbessert, aber die Unruhe bleibt/GCN

Garbsen – Nächtliche Unruhe und ständiger Bewohnerwechsel – Was steckt hinter dem Chaos in der Brandenburger Straße?

Was ist genau passiert?

Die Brandenburger Straße in Altgarbsen, einst ein Inbegriff für nachbarschaftliche Harmonie und Ruhe, steht seit einigen Monaten vor einer Zerreißprobe. Über 20 Eigentümer der Straße haben bereits ein Beschwerdeschreiben an die Stadt Garbsen verfasst, um auf die veränderten Lebensumstände in ihrer Straße aufmerksam zu machen. Der Auslöser für die Unruhe ist ein Mehrfamilienhaus, das seit März 2023 unter neuer Verwaltung steht. Nach dem Tod der vorherigen Eigentümer wurde das Haus verkauft und die neuen Mieter, bzw. Untermieter sorgen für erheblichen Unmut in der Nachbarschaft.

In dem besagtem Mehrfamilienhaus wohnen ständig wechselnde Männer, manchmal bis zu 20 Personen, verteilt auf drei kleine Wohneinheiten. Einige der Bewohner haben sogar in der Garage auf Feldbetten übernachtet, das haben Anwohner beobachtet.  Hinzu kommt, dass Personen oft nachts oder in den frühen Morgenstunden mit Koffern oder Taschen vor dem Haus abgesetzt oder abgeholt werden, mal von Fahrzeugen aus anderen Regionen oder Bundesländern, mal durch Taxis.

Die Anwohner vermuten, dass diese Männer tagsüber zu verschiedenen Baustellen gefahren werden, es könnte sich hier um Saisonarbeiter handeln, sicher ist das aber nicht. Das nächtliche Hupen oder Klappen von Autotüren führt immer wieder dazu, dass die Nachbarn buchstäblich im Bett stehen, so ein Anwohner. Ständig werden Gruppen von bis zu 8 Personen gebracht, oder wieder abgeholt, das geht seit Monaten so.

Die Müllsituation rund um das Haus hat ebenfalls für Aufsehen gesorgt. Anfangs stapelte sich der Abfall im Außenbereich des Hauses, was die Nachbarn verärgerte. Nach mehreren Gesprächen mit dem Vermieter, der in Hamburg ansässig ist, hat sich die Müllsituation zwar verbessert, aber die grundlegenden Probleme sind geblieben. Die Bewohner des Hauses fahren den Müll nun selbst mit ihren Autos weg, wohin, das wissen die Anwohner nicht.

Die Lärmbelästigung ist ein weiteres drängendes Problem. Abends und am Wochenende wurde oft laut gefeiert, begleitet von lauter Musik und dem Geruch von undefinierbarem Grillgut. Die Anwohner fühlen sich dadurch gestört, zumal es keinen festen Ansprechpartner für ihre Beschwerden gibt. „Wir haben hier keinen festen Ansprechpartner, die Bewohner wechseln alle paar Tage, sodass sich niemand angesprochen fühlt“, erklärt ein weiterer Eigentümer der Straße, wir haben jetzt schon Angst vor dem nächsten Sommer, wenn wieder sämtliche Fenster aufstehen, die Bewohner laut telefonieren oder feiern – zu den unmöglichsten Zeiten“.

Die Nachbarn vermuten, dass der Eigentümer das Haus an eine Firma vermietet hat, die in dem Haus Saisonarbeiter unterbringt. Es wäre auch möglich, dass der Mieter die Unterkunft an Arbeiter untervermietet und damit Profit macht. Diese Vermutungen können jedoch nicht bewiesen werden.

Was sagt die Stadtverwaltung?

Die Stadt hat im Sommer um ein Lärmprotokoll und weitere Aufzeichnungen gebeten, konnte aber bisher keine konkreten Maßnahmen ergreifen, sie schreibt dazu auf GCN-Anfrage: Bereits nach Eingang der ersten Beschwerde der Anwohner Ende Juli ist die Verwaltung tätig geworden. Unter anderem wurde die Situation vor Ort vom Kommunalen Ordnungsdienst und von der Bauaufsicht in Augenschein genommen. Was dabei im Detail herausgekommen ist, beschreibt die Stadtverwaltung nicht. Die Polizei hat den Nachbarn mitgeteilt, dass es sich erst um eine Lärmbelästigung handelt, wenn 60 Dezibel überschritten werden. Das zu messen und jedes Mal zu dokumentieren erscheint den Anwohnern fast unmöglich.

Die Stadt Garbsen schreibt weiter: Wichtig im Zusammenhang mit Ihrer Frage, ob die Bewohner des Hauses eine ordnungsgemäße Berechtigung zum Arbeiten und somit zum Wohnen in dem Haus haben, ist § 27 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes. Demnach besteht keine Meldepflicht, wenn sich Personen, die ansonsten im Ausland wohnen, nicht länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Eine ordnungsgemäße Berechtigung zum Arbeiten ist daher keine zwangsläufige Voraussetzung zum Bewohnen des Hauses.

Die Stadtverwaltung verspricht: Da die Stadtverwaltung den Unmut der Anwohner nachvollziehen kann, werden das Ordnungsamt und die Bauaufsicht der Stadt Garbsen das Thema noch einmal genau unter die Lupe nehmen und dazu auch weitere externe Behörden (Region Hannover, Polizei, etc.) einbinden.

„Wir wollen doch einfach nur wieder in Ruhe leben“

„Wir sind bestimmt nicht daran interessiert hier ein unnötiges Fass aufzumachen, oder Rosinen zu zählen, wir wollen einfach nur wieder in Ruhe in unserer einst so ruhigen, harmonischen Straße zusammenleben. Dieses Hin- und Her, rein und raus zerrt einfach an unseren Nerven. Ständig ist hier Bewegung, die abendliche und nächtliche Ruhe wird immer wieder gestört. Ein Hausbesitzer fürchtet eine Wertminderung seiner Immobilie, bei einem evtl. Verkauf. Ich würde unter diesen Umständen hier auch nicht herziehen wollen“, so ein Sprecher der Eigentümergemeinschaft.

 

GCN/bs