Garbsen – Neue Fristen beim Stromwechsel – Das müssen Mieter Vermieter und Kunden ab 6. Juni beachten
Ab Freitag, 6. Juni, treten neue gesetzliche Regelungen beim Stromanbieterwechsel in Kraft: Kundinnen und Kunden können dann an Werktagen innerhalb von 24 Stunden ihren Stromversorger wechseln. Grundlage ist § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes sowie ein Beschluss der Bundesnetzagentur. Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Stromanbietern zu fördern und die Digitalisierung im Energiesektor voranzubringen.
Schneller Wechsel nur mit vollständigen Daten
Der Netzbetreiber übernimmt künftig die Koordination des Wechsels – bei gleichbleibendem Wohnsitz erfolgt dieser in der Regel innerhalb eines Werktages, sofern dem bisherigen Anbieter alle nötigen Daten vorliegen. Dazu zählen:
-
Lieferadresse
-
Zählernummer
-
Marktlokations-Identifikationsnummer (zu finden auf der Stromrechnung)
Bei einem Umzug müssen zusätzlich das Einzugs- und Auszugsdatum mitgeteilt werden.
Stadtwerke Garbsen raten zu frühzeitiger Mitteilung
Daniel Wolter, Geschäftsführer der Stadtwerke Garbsen, weist darauf hin, dass trotz der neuen Frist die vertraglichen Kündigungsbedingungen weiterhin gelten. „Viele Stromverträge haben Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen von mehreren Wochen. Diese müssen eingehalten werden – auch bei einem schnellen Anbieterwechsel“, so Wolter.
Er rät insbesondere bei Umzügen dazu, die Stadtwerke möglichst frühzeitig zu informieren. Idealerweise sollten Kundinnen und Kunden ihre Daten 14 Tage vor dem Umzug übermitteln und bei der Schlüsselübergabe den Zählerstand fotografisch dokumentieren.
Auch Vermieter sind gefragt
Vermieterinnen und Vermieter sollten Leerstände sowie Mieterwechsel frühzeitig an die Stadtwerke melden, um Missverständnisse und unnötige Kosten zu vermeiden. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind künftig nicht mehr möglich – versäumte Fristen können dazu führen, dass Mieter oder auch Vermieter für nicht verursachten Stromverbrauch aufkommen müssen.
Checkliste als Serviceangebot
Als Unterstützung stellen die Stadtwerke Garbsen ab dem 6. Juni eine kostenlose Checkliste für An-, Ab- und Umzugsmeldungen auf ihrer Website zur Verfügung:
www.stadtwerke-garbsen.de
Hinweis: Die neue Regelung betrifft derzeit ausschließlich Stromverträge. Gasverträge sind laut Bundesnetzagentur von einer späteren Umsetzung betroffen.
GCN/bs