Neues Kita-Gesetz in Niedersachsen – Anpassungen sollen zur Entspannung des Fachkräftemangels beitragen

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Neues Kita-Gesetz in Niedersachsen – Anpassungen sollen zur Entspannung des Fachkräftemangels beitragen.

Niedersachsen steht vor bedeutenden Änderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Auch in Garbsen ist die Betreuungslage seit längerer Zeit mehr als angespannt.

Angesichts eines anhaltenden Fachkräftemangels und steigender Anforderungen in Kindertagesstätten hat die Kultusministerin Julia Willie Hamburg die geplanten Anpassungen des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) erläutert. Diese Änderungen sollen ab dem 1. August dieses Jahres wirksam werden und sind darauf ausgerichtet, die aktuelle Situation zu verbessern und die Zukunft der Kindertagesbetreuung nachhaltig zu gestalten.

Hauptmerkmale der Gesetzesänderung:

  1. Qualifizierung von Assistenzkräften: Um den Mangel an pädagogischen Fachkräften zu mindern, wird es ermöglicht, erfahrene Assistenzkräfte bis zum 31. Juli 2030 als Gruppenleitungen einzusetzen, sofern diese eine speziell entwickelte Weiterbildung beginnen.
  2. Flexibilität in der Betreuung: Bis 2026 wird die Betreuung in Randzeiten flexibler gestaltet. Unter bestimmten Bedingungen dürfen zwei Assistenzkräfte eingesetzt werden, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen soll.
  3. Reduzierung der Bürokratie: Die bisherige Genehmigungspflicht für den Einsatz von zwei Assistenzkräften wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt, wodurch der Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen verringert wird.
  4. Erweiterung der Vertretungsregelungen: Bis 2026 wird die Möglichkeit erweitert, in unvorhersehbaren Fällen geeignete Vertretungspersonen einzusetzen, was zu einer flexibleren Reaktion auf personelle Engpässe beiträgt.
  5. Übergangsregelungen für Großtagespflege: Eine Verlängerung der Übergangsfrist bis 2028 gibt bestimmten Einrichtungen mehr Zeit, sich an neue Regelungen anzupassen.
  6. Dritte Kraft in Krippengruppen: Die Regelung zur verpflichtenden dritten Kraft in Krippengruppen bleibt bestehen, allerdings wird den Trägern ermöglicht, bei Personalmangel flexibel zu reagieren, ohne die Gruppen schließen zu müssen.

Zusätzliche Maßnahmen und Ausblick:

Das Auslaufen der KiTa-Notverordnung und die Einführung von neuen Qualifizierungswegen, wie die vergütete Ausbildung in Teilzeit, sollen zusätzlich dazu beitragen, attraktive Bedingungen für potenzielle neue Fachkräfte zu schaffen. Die Kultusministerin betonte, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität und Verlässlichkeit in der frühkindlichen Bildung darstellen. Ziel sei es, durch diese befristeten, flexiblen Lösungen den Fachkräftemangel effektiv zu gestalten und langfristig zu überwinden.

Diese Gesetzesänderungen zeigen Niedersachsens proaktive Haltung zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen und sollen dazu beitragen, dass Kindertagesstätten auch in Zukunft ein Ort des Lernens und der Förderung für die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft bleiben.

GCN/bs