Garbsen/Niedersachsen – Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 zu klären.
Über die Hotline können später auch Impftermine vereinbart werden. Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. An Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Unterstützt wird die Landesregierung dabei von ihrem Partner Majorel, der unter anderem die Bürger-Hotline sowie die dahinterliegende Terminmanagement-Plattform betreibt.
Die Gesundheits- und Sozialministerin Dr. Carola Reimann betont: „Die Vorbereitungen auf die Covid-Impfungen stellen eine gewaltige organisatorische Herausforderung auf vielen verschiedenen Ebenen dar. Wir haben mit Majorel einen erfahrenen niedersächsischen Dienstleister gefunden, der die Terminmanagement-Plattform, die mit der Impfstofflogistik in den Verteilzentren gekoppelt ist, auf eine sichere Basis stellt. Sobald erste Lieferungen eines Impfstoffs eintreffen, können wir in Niedersachsen die ersten impfberechtigten Personen aufrufen, sich Termine zum Impfen zu holen.“
Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge wird sich das Angebot zunächst vor allem an ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens richten.
Termine können zukünftig sowohl über die Impf-Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 als auch zu einem späteren Zeitpunkt auf der Plattform direkt online vereinbart werden.
Sobald mit der Impfung der Bevölkerung begonnen wurde, wird der Kommunikations-Experte Majorel auch das Management des Impfstoffbestands in den Impfzentren sicherstellen. „Wir freuen uns sehr, die Niedersächsische Landesregierung bei dieser wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen zu können und als Partner für das Terminmanagement für möglichst effiziente Prozesse im Rahmen der Covid-19-Impfung zu sorgen“, so Bergmann.
Hintergrundinformationen:
Sowohl bei der telefonischen Terminvereinbarung als auch bei der Online-Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger im ersten Schritt neben der Angabe der persönlichen Daten mit Hilfe einer strukturierten Abfrage eine Selbsteinschätzung ihrer Impfberechtigung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorerkrankungen sowie des Berufs vornehmen. Ergibt diese Selbsteinschätzung, dass die Bürgerin oder der Bürger zu einer der Personengruppen gehört, die nach den Kriterien der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorrangig gegen Covid-19 geimpft werden sollen, wird im nächsten Schritt ein Termin im Impfzentrum der Wahl vereinbart. Andernfalls wird die Person darüber informiert, dass sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut anmelden kann.
Um sicherzustellen, dass Erst- und Zweitimpfung im richtigen zeitlichen Abstand erfolgen, wird bei der Terminvergabe zugleich bereits der Termin für die Folgeimpfung festgelegt werden. Im Anschluss bekommt die Bürgerin oder der Bürger per E-Mail oder per Post eine schriftliche Terminbestätigung inklusive eines QR-Codes zugeschickt. Dieser QR-Code muss beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden und dient dem Impfzentrum zur Identifikation der zu impfenden Person sowie als digitaler Laufzettel.
Um Nicht-Erscheinen zu vermeiden und die vorhandenen Kapazitäten in den Impfzentren bestmöglich zu nutzen, werden die Bürgerinnen und Bürger kurz vor ihrem jeweiligen Impftermin eine Erinnerung per SMS, E-Mail oder Post sowie alle relevanten Informationen zum Impfzentrum erhalten.
Außerdem übernimmt die Plattform auch die digitale Meldung des Lagerbestands an Covid-19-Impfstoff in den einzelnen Impfzentren in Niedersachsen und löst bei Bedarf eine Nachlieferung aus.
GCN/ds