Rathaus Garbsen: Schnellschalter im Bürgerbüro ermöglicht Vorbeikommen ohne Termin

Rathaus bekommt Schnellschalter/GCN

Garbsen – Im Rathaus gibt es ab nächster Woche noch mehr Service für die Bürger. „Wir haben die Servicezeiten über einen längeren Zeitraum analysiert und auch Erkenntnisse aus der Coronazeit herangezogen. Gerade auch für spontane Anliegen gibt es nun Verbesserungen“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano. Zwei Schnellschalter im Bürgerbüro ermöglichen montags bis freitags einen besseren Service. Für spontane Anliegen, egal ob aus den Bereichen Stadtgrün, Bauordnung oder Stadtplanung, gibt es nun einen langen Donnerstag im Rathaus.

Ab Donnerstag, 12. Januar, haben neben dem Bürgerbüro unter anderem auch die Bereiche Grundstücksangelegenheiten, Stadtgrün, Kultur und Sport, Straßenbau und Verkehr sowie Bauordnung bis 18 Uhr geöffnet. „Terminvereinbarungen sind natürlich nicht abgeschafft. Grundsätzlich führen sie, wie jeder aus seinem Alltag kennt, zu kürzeren Wartezeiten. Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger bessere Auswahlmöglichkeiten“, sagt Provenzano.

Die aktuellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros lauten ab dem 9. Januar: Montag 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Dienstag 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr. Die Terminvereinbarung erfolgt online auf www.garbsen.de. Eine telefonische Terminvereinbarung ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 14.30 Uhr unter (0 51 31) 70 72 70 möglich.

Die Schnellschalter sind für Anliegen gedacht, die nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen, wie etwa die Abholung von Personalausweis oder Reisepass. Gedacht sind die Schnellschalter zudem für eine Meldebescheinigung oder auch für die Beantragung eines Führungszeugnisses oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei Einzelfirmen. Sie stehen auch zur Verfügung für eine Kfz-Abmeldung ohne Neuzulassung, für die Abmeldung eines Wohnsitzes ins Ausland ohne Bezug einer neuen Wohnung, für die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins und für die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion beim Personalausweis. Ohne Termin vorbeikommen kann man auch für eine Verlustmeldung zum Wiederauffinden von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen ohne Neubeantragung sowie für die Vorlage von Urkunden oder anderer Nachweise zur Führung des Melderegisters.

GCN/bs