Stadt sucht Schöffen für Amtsperiode 2019 bis 2023

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Garbsen – Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 werden Schöffen gewählt. Gesucht werden Personen, die das Ehrenamt eines Schöffen übernehmen möchten.

Im Namen des Volkes werden jährlich Tausende von Urteilen gesprochen. Neben den Berufsrichtern ist durch die Schöffen auch das Volk am Richtertisch vertreten. Sie wirken als gleichberechtigte Richter an der Feststellung der Täterschaft und Festsetzung der Strafe mit.Schöffe werden kann jeder deutsche Staatsbürger der das 25 Lebensjahr vollendet aber noch nicht das 70 Lebensjahr, der seinen Wohnsitz in Garbsen hat und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Internetseite des Landesverbands der Schöffen Niedersachsen/Bremen unter www.schoeffen-nds-bremen.de. Die Vorentscheidung über die Auswahl der Schöffen trifft der Rat der Stadt Garbsen, die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht. Einsatzorte sind das Amtsgericht in Neustadt und das Landgericht in Hannover. Interessierte Personen können sich bis zum 14. Januar 2018 bei der Stadt Garbsen melden. Ansprechpartner ist die Ordnungsabteilung der Stadt Garbsen, Herr Nalenz, Telefon (05131) 707 – 247. Ein Bewerbungsformular ist auf der Internetseite der Stadt Garbsen unter www.garbsen.de/schoeffen erhältlich.

GCN/kg