Stadt verschickt Abgabenbescheide – neue Gebührensatzung für Straßenreinigung

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Garbsen – Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Garbsen eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung.

Derzeit verschickt die Stadt aktuelle Abgabenbescheide. Die alte Gebührensatzung für die Straßenreinigung entsprach nicht mehr der aktuellen Rechtssprechung. In der alten Satzung  wurde nach Frontmetern abgerechnet. Maßstab hierbei war die Länge der Grundstücksseite entlang der öffentlichen Straße. Dieses Verfahren führte regelmäßig dazu, dass sogenannte Hinterliegergrundstücke mit nur einem schmalen Erschließungsstich wesentlich günstiger gestellt waren, als gleich große Grundstücke, die direkt an der zu reinigenden Straße liegen.

In der neuen Gebührensatzung gilt der sogenannte Quadratmeterwurzelmaßstab. Hierzu wird die Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche des Grundstückes gezogen. Der Quadratwurzelmaßstab ist besonders gut geeignet, um die von der Rechtsprechung geforderte Einhaltung des allgemeinen Gleichheitssatzes zu gewährleisten. Bei diesem Maßstab haben Zufälligkeiten, die sich aus der Form der Grundstücke, ihrer Ausrichtung oder Lage zur Straße ergeben, keinen Einfluss auf die Gebührenhöhe. Der Quadratwurzelmaßstab macht die Grundstücke für die Gebührenberechnung vergleichbar und sorgt für eine gerechte Verteilung der Gebühren.

Für die meisten Bürger der Stadt Garbsen wird sich an der Gebührenhöhe nicht viel ändern. Grundstückseigentümer, die aufgrund einer Sonderform ihres Grundstückes bisher in besonderem Maße bevorteilt waren, werden nach der neuen Regelung jedoch etwas mehr zahlen.

Weitergehende Informationen sowie ein Merkblatt stehen auf der städtischen Internetseite unter www.garbsen.de/Straßenreinigung zur Verfügung.

GCN/bs