Garbsen – Heute fand eine Pressekonferenz bei den Stadtwerken Garbsen statt. Grund für die PK war, dass die Verbraucher/innen eher verunsichert als informiert sind, so der Vorsitzende des Aufsichtsrates Heinrich Dannenbrink. Viele Punkte sind von Bund- und Ländern zwar diskutiert worden, aber noch nicht gesetzlich geregelt. Lesen Sie auch: Keine Gasbeschaffungsumlage und geringere Umsatzsteuer – Stadtwerke korrigieren Preisanpassung
Deshalb wurde heute ausführlich über die Vorgehensweise der Stadtwerke Garbsen in der Energiekrise informiert. Für die Gaspreiserhöhungen werden bereits in diesen Tagen die angepassten Abrechnungen und Abschlagszahlungen schriftlich an die Verbraucher/innen versendet.
Strompreise steigen ab Januar 2023 um das 1,7 fache
Die aktuelle Entwicklung auf den Energiemärkten zwingt nun auch die Stadtwerke Garbsen, nach der Erhöhung der Gaspreise im Oktober 2022, auch die Strompreise ab Januar 2023 anzupassen. “Damit liegen wir im Vergleich der Stromversorger bundesweit und regional immer noch im unteren Drittel”, sagt Stadtwerke Geschäftsführer Daniel Wolter. So steigt der Kilowattstundenpreis in der Grundversorgung von bislang 25,63 Cent auf 44,67 Cent. Die entsprechenden Schreiben über die allgemeine Erhöhung an die rund 28.500 Verbraucher, werden in diesen Tagen verschickt. Die Stadtwerke Garbsen streben an, die nun geltenden Preise bis Ende 2023 halten zu können.
Wann wird der erhöhte Strompreis fällig?
Der erhöhte Strompreis wird ab Januar 2023 berechnet. Nachdem die normale Stromabrechnung erstellt wurde, was wie immer Anfang des Jahres 2023 geschieht, teilen die Stadtwerke Garbsen ihren Kunden die neuen Abschlagsberechnungen/Zahlungen schriftlich mit. Dieser Ablauf bleibt wie gehabt, Kunden lesen ihren Verbrauch zum Ende des Jahres 2022 ab, senden diesen an die Stadtwerke und danach wird dann neu berechnet, Erhöhungen incl.
Gas-Dezember-Abschlag und Gas- und Strompreisbremse
Die Stadtwerke Garbsen buchen in diesem Jahr keinen Dezember-Abschlag für Gas ab. Kunden die einen Dauerauftrag für die Gas-Abschäge eingerichtet haben, sollten diesen für einen Monat aussetzen, Überweisungskunden die Dezemberzahlung auslassen.
Hier kommt den Verbrauchern/innen die bundesweite “Soforthilfe-Energiehilfe” zu Gute, die bereits beschlossen ist. Wer dann trotzdem den Dezember-Abschlag für Gas gezahlt hat, dem wird dieser Betrag natürlich über die Neuberechnung wieder gutgeschrieben.
Gas- und Strompreisdeckel
Im zweiten Schritt soll dann ab März (ggf. Januar ) 2023 der Gaspreis gedeckelt werden, für 80% des bisherigen Verbrauchs bei 12ct/kWh, für die Industrie zählen andere Werte. Beim Strom soll der Preis ab Januar 2023 gedeckelt werden, für 80% des bisherigen Verbrauchs bei 40ct/kWh, auch hier gelten für die Industrie andere Werte. Parallel ist eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne der Stromproduzenten vorgesehen. Wie genau und wann das Ganze umgesetzt wird, ist noch nicht klar, dieses muss bundesweit vorerst gesetzlich festgelegt und verankert werden, wie die Umsetzung hierfür aussieht, steht noch nicht fest. Jedoch ist sicher – Die Stadtwerke Garbsen werden ihre Kunden immer über Veränderungen schriftlich informieren. Allgemeine Infos können auch auf der Homepage eingesehen werden.
Was kann ich als Verbraucher tun, wie muss ich vorgehen? Im Prinzip müssen die Verbraucher die Schreiben Ihres Energie-Versorgers sorgfältig lesen und die entsprechend neu berechneten Abschläge bezahlen. Sowohl für Gas- als auch für Strom. Mit der Zahlung des neuen Abschlagsbetrages vermeiden Sie hohe Nachzahlungen, immer vorausgesetzt, der Energieverbrauch bleibt weitgehend gleich. Achtung! Wenn die Energiekosten über den Vermieter abgerechnet werden, ist dieser der 1. Ansprechpartner. Natürlich ist es immer mehr als sinnvoll so viel Strom und Gas zu sparen wie es nur geht, denn allgemein müssen in Deutschland rund 20% Energie eingespart werden, damit die Versorgung dauerhaft gesichert ist.
GCN/bs