Garbsen – Starkregen oder Sturm. Zu jeder Jahreszeit können Naturgewalten wie Sturm, Blitzschlag und Starkregen Autos und Häuser beschädigen. Welche Versicherung ist für welche Schäden zuständig?
Elementarschäden – versicherte Naturgewalten
Viele Autofahrer genießen einen besseren Versicherungsschutz gegen Naturgewalten als Gebäude- oder Hausrateigentümer. Denn schon im Rahmen der normalen Kfz-Teilkaskoversicherung sind meist auch Schäden durch unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch mitversichert. Wurden durch die Naturgewalten Gegenstände gegen das Fahrzeug geworfen, sind diese Schäden ebenfalls abgedeckt. Wer dagegen sein Fahrzeug in einem akut durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dort hinfährt, der gefährdet seinen Versicherungsschutz. Die Versicherungsbedingungen sollten deshalb genau gelesen wenden, denn es gibt auch leistungsschwache Tarife, bei denen beispielsweise Schäden durch Lawinen ausgeschlossen sind.
Elementarschäden an Mobiliar und Wohnungseinrichtung müssen zusätzlich versichert werden.
Schäden an Gebäuden oder Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen sind nur dann versichert, wenn eine sogenannte Elementarschadensversicherung als optionaler Baustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen worden ist.
Sturm-, Hagel- und Blitzschlagschäden
Für Sturmschäden (ab Windstärke 8) haften in der Regel (Wohn-) Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Wird z. B. das Dach durch Sturm ganz oder teilweise abgedeckt oder beschädigt, wird der Schaden meist problemlos ersetzt. Die Wohngebäudeversicherung leistet bei allen Schäden, die durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel oder auch auslaufendes Leitungswasser am Haus eintreten können. Die gleichen Risiken sind standardmäßig auch über die Hausratversicherung gedeckt. Selbst Kurzschluss- oder Überspannungsschäden lassen sich meistens gegen einen kleinen Aufpreis im Rahmen der normalen Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung absichern.
Für unmittelbar durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag am Auto entstandene Schäden kommt dagegen die Kfz-Teilkaskoversicherung auf. Hat ein Sturm Dachziegel auf das vor dem Haus parkende Auto geschleudert, ersetzt die Teilkasko den Schaden abzüglich einer meist vereinbarten Selbstbeteiligung. Direkte Schäden durch umstürzende Bäume werden ebenfalls über die Teilkasko reguliert, soweit nicht möglicherweise der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss. Fährt man mit dem Auto jedoch gegen einen auf der Straße liegenden Baum, wäre der Schaden nur über eine Kfz-Vollkaskoversicherung zu regulieren.
Fazit: Jeder Haus- bzw. Wohnungsbesitzer/in sollte sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und den Einzelfall prüfen, auch wenn es noch nicht zu einem Schaden gekommen ist, oder gerade deshalb.
GCN/ Verbraucherzentrale Niedersachsen/bs