Testnachweis vom Arbeitgeber oder Vort-Ort Testung – was zu beachten ist – wo er akzeptiert wird

Entlastung der Testzentren durch Arbeitgeberbescheinigungen/GCN

Garbsen – Viele Menschen brauchen u.a. wegen der neuen Corona-Regeln (2Gplus) einen negativen Corona-Testnachweis. Daher ist der Andrang bei den Testzentren groß und es entstehen teilweise lange Wartezeiten.

Bürgerinnen und Bürger haben verschiedene Möglichkeiten, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen:

  • in einem zugelassenen Testzentrum
  • in einer Apotheke, die Corona-Tests durchführt
  • in einer Arztpraxis, die Corona-Tests durchführt
  • unter Aufsicht am Arbeitsplatz
  • vor Restaurants, Geschäften oder Einrichtungen, die Tests im Eingangsbereich anbieten

Arbeitgeberbescheinigungen können überall genutzt werden

Was viele nicht wissen: Auch der Arbeitgeber kann einen negativen Test bescheinigen, sofern dieser entweder durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt wird oder wenn die jeweilige Person einen Selbsttest unter Aufsicht macht. Den Test beaufsichtigen und das Ergebnis bescheinigen kann entweder der Arbeitgeber selbst oder eine vom Arbeitgeber dafür bestimmte Person. Der Arbeitgeber muss dabei sicherstellen, dass die Aufsichtsperson geschult ist. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ist dann ebenfalls 24 Stunden gültig und kann überall dort genutzt werden, wo die Corona-Verordnung des Landes einen aktuellen negativen Test verlangt.

Auch möglich: Das Testangebot vor Ort – z.B. im Café oder beim Friseur

Darüber hinaus bieten einige Restaurants, Friseure oder körpernahe Dienstleistungen eine Test-Gelegenheit direkt vor Ort an. Entweder führt eine geschulte Person einen Schnelltest durch oder die zu testende Person macht einen Selbsttest unter Aufsicht. Wird das Ergebnis offiziell bescheinigt, kann die getestete Person damit auch in den kommenden 24 Stunden andere Einrichtungen besuchen, für die sie einen Testnachweis benötigt. Kann hier keine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, ist der Vor-Ort-Test und in dem Geschäft gültig, wo er gemacht wurde oder unter Aufsicht durchgeführt wurde.

Diesen Vordruck können sich Arbeitgeber und Unternehmen von der Internetseite des Landes Niedersachsen herunterladen/GCN

Das Land Niedersachsen hat allerdings hierfür auf seiner Internetseite direkt einen entsprechenden Vordruck zum Download zur Verfügung gestellt ,der alle wichtigen Punkte enthält, damit dieses Dokument gültig ist. Dieser Vordruck kann sowohl von den Arbeitgebern genutzt werden, als auch von den Vor-Ort Testanbietern. 2021-12-01_NDS_Testbescheinigung

Nur leider wissen tatsächlich nicht viele Leute, dass es diese Möglichkeit gibt. Einigen Arbeitgebern ist das Ausstellen der Testbescheinigungen zu aufwendig, oder das Personal dafür fehlt. Dass gleiche Problem haben meistens auch die Unternehmen vor Ort. Deshalb werden die Testbescheinigungen oft nicht ausgestellt, obwohl diese die Testzentren erheblich entlasten könnten.

Wenn man aber einen entsprechenden Testnachweis mit allen benötigten Angaben erhält, sollte dieser auch überall im Rahmen der Gültigkeit genutzt werden können. Leider akzeptieren aber nicht alle Einrichtungen den Arbeitgebernachweis. Die Kristall-Therme in Seelze hat auf Anfrage mitgeteilt, dass der Arbeitgebernachweis in der Therme nicht akzeptiert wird. GCN hat eine entsprechende Anfrage gestellt warum diese Erleichterung für Gäste, die regelmäßig beim Arbeitgeber getestet werden und eine entsprechende Bescheinigung haben, nicht ausreicht.

Das Land Niedersachsen informiert auf seiner Internetseite ausführlich darüber.

Welche Erfahrungen mit offiziellen Testbescheinigungen haben Sie gemacht? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an [email protected]

GCN/bs