TÜV NORD Garbsen: Dreiteilige Tippserie zu Automobilität im Sommer

Foto:TNM.Reisemobil Caravan.de

Sommer, Sonne, Urlaubszeit – für viele beginnt nun die schönste Zeit des Jahres. Das warme Wetter und die Schulferien laden zu Ausflügen,Urlaubsreisen und Wochenendtrips ein. Ob für den Campingurlaub, technische Besonderheiten, die es an heißen Tagen zu beachten gilt, oder für eine sichere Fahrt zum Reiseziel: TÜV NORD Garbsen gibt Tipps rund um Sicherheit und
Mobilität im Sommer.

1) Unterwegs in der mobilen Ferienwohnung
Wer Camping mag, aber auf gewisse Annehmlichkeiten nicht verzichten will, steht oft vor der Wahl zwischen einem Reisemobil und einem Caravan. Gut eine Millionen Deutsche trugen sich laut einer Umfrage 2018 mit der Absicht, sich innerhalb der nächsten zwei Jahre eines dieser Gefährte anzuschaffen1. Das ist Rekord und Grund genug für TÜV NORD, einmal die jeweiligen Vor- und
Nachteile zu beleuchten, und einige Profi-Tipps zu geben.

Caravan oder Reisemobil?
Günstig und flexibel ist man mit dem gezogenen Wohnwagen oder auch Caravan unterwegs. Am Zielort angekommen, kann man nämlich den Anhänger abkoppeln und den Pkw für Ausflüge nutzen. Die Kosten für Anschaffung und Wartung halten sich in Grenzen und auch in puncto Steuern und Versicherung sind Anhänger vergleichsweise günstig: Für jede angefangenen 200 kg an
Eigengewicht fallen jährlich 7,50 Euro beim Staat und etwa 20 Euro für die Haftpflicht an. Nachteilhaft ist, dass nicht jeder Pkw, schwerere Anhänger ziehen darf. Hier lohnt sich ein Blick auf die maximale Zuglast des Autos im Fahrzeugschein, bevor man seine Wahl trifft. „Es bedarf außerdem ein wenig Übung, um ein Gespann sicher zu bewegen, besonders beim Rangieren oder auf Fahrbahnenmit Gefälle“, weiß Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Zudem darf man ohne Ausnahmegenehmigung mit dem Gespann in Deutschland nur mit maximal 80 km/h auf Autobahnen unterwegs sein. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Höchstgeschwindigkeit aber auf 100 km/h erweitern. „Dafür muss beispielsweise das Zugfahrzeug über ein
Antiblockiersystem verfügen und es müssen bestimmte bauliche Bedingungen beim Anhänger erfüllt sein. Wenn alles passt, kann ein entsprechendes Gutachten bei uns erworben werden. Hierzu beraten wir auch im Vorfeld“, sagt der TÜV-Experte. Der Aufenthalt im Caravan ist während der Fahrt übrigens strikt untersagt.

Einfacher ist es da mit einem Reisemobil, umgangssprachlich auch Wohnmobil genannt. Die fahrbaren Unterkünfte sind leichter zu steuern und dürfen zudem schneller gefahren werden. „Die Richtgeschwindigkeit von Reisemobilen mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse liegt auf deutschen Autobahnen bei 130 km/h. Schwerere Fahrzeuge dürfen maximal 100 km/h schnell sein, für sie gelten außerdem die Regelungen für Lkws, beispielsweise hinsichtlich Überhol- und Durchfahrtsverbote“, weiß Schneider. Moderne Mobile bieten oftmals mehr Reisekomfort und Mitfahrende dürfen sich während der Fahrt zudem im Wohnraum aufhalten, sofern sie entsprechend gesichert sind. Das alles hat allerdings auch seinen Preis. Reisemobile sind bei den Kosten für Anschaffung und Wartung meist teurer. Da sie über einen eigenen Antrieb verfügen, sind auch Kfz-Steuer und Versicherungskosten merklich höher. Zudem ist man am Zielort weniger flexibel: Wer seinen Tagesausflug nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad bestreiten will, ist dann auf einen Mietwagen
angewiesen.

Welchen Führerschein braucht man?
Wer vor 1999 seinen Führerschein erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen führen. Hierzu zählt neben dem Eigengewicht des Fahrzeugs immer auch das Gewicht der Passagiere und sämtlicher Ladung. Sollen auch jüngere Fahrer das Steuer übernehmen, muss bedacht werden, dass Fahrer mit dem neueren Führerschein der Klasse B Reisemobile von höchstens 3,5 Tonnen fahren dürfen. Für schwerere Fahrzeuge von bis zu 7,5 Tonnen benötigen sie dann den Lkw-Führerschein der Klasse C1. Schneider: „Bei Caravans ist zu beachten, dass die Höchstgrenze von 3,5 Tonnen für das Auto und den Anhänger zusammen gilt – auch hier inklusive Passagiere und Ladung.“ Durch den Zusatz B96 für den B-Führerschein, kann die Obergrenze für das Gespann auf 4,25 Tonnen erhöht werden. Hierfür ist nur eine rund siebenstündige Schulung ohne Prüfung notwendig. Um noch mehr ziehen zu dürfen, muss man den Führerschein der Klasse BE machen. Dann darf der Wohnwagen eine zulässige Gesamtmasse bis 3.500 kg haben. An vielen TÜV-STATIONEN kann man übrigens sein Reisemobil oder Caravan wiegen lassen. „Das hilft bei den Urlaubsvorbereitungen, denn man kann besser einschätzen, ob man das Fahrzeug überlädt“, rät der Stationsleiter. Eine Frage der Sicherheit: Gasanlage checken lassen Reisemobil oder Caravan – wofür man sich auch entscheidet, die Regelungen für die Hauptuntersuchung sind bei beiden Varianten größtenteils gleich: Fabrikneue Kraftfahrzeuge müssen erstmalig nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zum TÜV. Einzige Ausnahme bilden Reisemobile, die eine höhere Gesamtmasse als 3,5 Tonnen aufweisen. Diese müssen ab dem siebten Zulassungsjahr einmal alle 12 Monate geprüft werden. Eine der Hauptbedingungen für das Bestehen der HU ist eine sichere Gasanlage, sofern diese vorhanden ist. „Austretendes Gas kann in einem geschlossenen Innenraum schnell zu Erstickung führen. Und durch die hohe Entflammbarkeit kann bereits die kleinste Funkenentwicklungen bei einer Leckage eine Explosion hervorrufen“, sagt Schneider. Es ist aus Sicherheitsgründen also unerlässlich,dass die Gasanlage in einem guten Zustand ist. Bei Reisemobilen muss sie daher alle zwei Jahre von zugelassenen Sachverständigen, wie denen von TÜV NORD, überprüft werden. „Viele Camper erledigen das bei uns gerne in einem Rutsch zusammen mit der Hauptuntersuchung. Das spart schon mal einen
Termin“, so Schneider. Zwar gibt es für Caravans seitens des Gesetzgebers keine Pflicht, die Gasanlage überprüfen zu lassen, trotzdem ist der Check auch hier dringend zu empfehlen. Schneider: „Eine falsch angeschlossene oder defekte Gasanlage kann sehr gefährlich werden. Viele Campingplatzbetreiber fordern aus diesem Grunde eine entsprechende Plakette auch bei Wohnwagen.“

GCN/ar