Unlautere Plakatwerbung der SPD – Genehmigung lag vor, wurde dann aber wieder entzogen

Streit um Plakatwerbung der SPD Garbsen geht in die 2. Runde/GCN

Garbsen – Die CDU Garbsen ist stinksauer, weil die SPD Garbsen angeblich unlautere Wahlwerbung betrieben hat, indem Sie Plakate mit dem Bürgermeisterkandidaten Claudio Provenzano in Garbsen aufgehängt hatte. (Wir berichteten)

Nun nimmt Rüdiger Kauroff von der SPD Garbsen Stellung: „Die CDU entfacht einen Sturm im Wasserglas. Einen solchen Sturm meint die CDU in Garbsen ausgemacht zu haben, weil die SPD mit Plakaten für ihre Veranstaltung wirbt. Ohne jegliche Belege behauptet sie wahrheitswidrig, einen Gesetzesbruch der SPD. Das kann nicht unkommentiert bleiben, so Kauroff.

Die SPD plante bereits vor einiger Zeit, Veranstaltungen mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Claudio Provenzano durchzuführen und beschloss dazu Plakate in der Stadt aufzuhängen. Dazu wurden Gespräche mit der Stadt Garbsen geführt und diese erteilte eine entsprechende Sondergenehmigung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz am 04.06.2021 für den Zeitraum vom 05.06. – 16.07.2021. GCN liegt die Genehmigung vor.

Die Behauptung der CDU ist also schlichtweg falsch. Damit löst sich die wahrheitswidrige Anschuldigung der CDU in Luft auf, so Kauroff weiter.

Nach Beschwerden von Seiten der CDU schaltete sich am 14.06.2021 dann die Wahlleitung der Stadt Garbsen ein und klassifiziert die Plakate unerwartet nun als unzulässige Wahlwerbung.

Die Garbsener Wahlleitung entzieht anschließend die zuvor erteilte Genehmigung. „Einen juristischen Streit, ob die Einschätzung der Wahlleitung in Garbsen richtig oder falsch ist, werden wir nicht suchen. Der Aufforderung die Plakate bis zum 17:06.2021 zu entfernen, wird die SPD gesetzestreu nachkommen“, so der SPD-Vorsitzende in Garbsen Rüdiger Kauroff weiter.

Karsten Vogel (SPD Garbsen) ergänzt: “Bedauerlich ist, dass der Pressesprecher der Stadt Garbsen Herr Benjamin Irvin, offenbar nicht über alle Tatsachen berichtete, als er zu dem Vorgang von Pressevertretern befragt wurde. So geht er zwar auf die Beseitigungsverfügung ein, ohne jedoch die vorher erteilte Genehmigung zu erwähnen.

Das Verhalten der CDU, anderen erst einmal einen Gesetzesbruch vorzuwerfen, ohne die Fakten zu kennen, lässt nur auf eigene Unruhe im Inneren der Partei schließen. Anstatt Angelegenheiten im Gespräch sachlich zu klären, wird skandalisiert. Dass man dabei unwahre Behauptungen verbreitet, was auch ein Straftatbestand sein kann, wird billigend in Kauf genommen, so Kauroff abschließend.

Streitpunkt hier war also inwieweit ein Plakat für eine Veranstaltung mit dem Bürgermeisterkandidaten Claudio Provenzano als Wahlwerbung ausgelegt werden kann. Offensichtlich haben die zuständigen Gremien die Poster als unerlaubte Wahlwerbung eingestuft und angeordnet, diese wieder zu entfernen – das muss bis heute geschehen.

GCN/bs