Verwaltungsgericht Hannover kippt Ausgangssperre für 4 Einzelpersonen

Symbolbild

Garbsen/Hannover – Seit Donnerstag gilt in Hannover und in der gesamten Region wegen der Corona-Pandemie eine nächtliche Ausgangssperre. Zwischen 22:00 Uhr und 5.00 Uhr darf die eigene Wohnung nur noch mit „triftigem Grund“ verlassen werden.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Freitag mehreren Eilanträgen gegen die Ausgangssperre stattgegeben, insgesamt von 4 Personen. Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Karfreitag: Die Maßnahme der Region ist nicht ausreichend begründet

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bedeutet allerdings nicht, dass die Ausgangssperre komplett gekippt wurde. Lediglich die vier Kläger/innen dürfen ab sofort auch ohne triftigen Grund in der Nacht die Wohnung verlassen

Wer sein Recht nicht individuell einklagt, für den gilt weiterhin die Ausgangssperre bis zum 12. April.

Die Region Hannover schreibt dazu in einer Pressemeldung: Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom Samstag, 2. April 2021, zu Ausgangsbeschränkungen in der Region Hannover wird die Region Hannover nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg Beschwerde einlegen. Das Gericht hatte den Eilanträgen von vier Antragstellern gegen die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr stattgegeben. Da das Verwaltungsgericht Osnabrück am Tag zuvor für mehrere Gesundheitsämter eine Ausgangssperre bestätigt hat, ist es aus Sicht der Region Hannover notwendig, dass das OVG Lüneburg hierzu aus Gründen größerer Klarheit entscheidet. Nach der OVG-Entscheidung wird feststehen, ob die Regelung in der Region Hannover weiter Bestand haben wird.

GCN/bs