Aus der Weihnachtsruhe wird eine Winterruhe – Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung

Winterruhe in Niedersachsen

Garbsen – Die ursprünglich bis zum 15. Januar 2022 befristete „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ muss verlängert werden: Es wird daraus eine „Winterruhe“ – zunächst bis zum 2. Februar 2022. Das ist die wesentliche Änderung in der Corona-Verordnung, die gestern verkündet worden ist und heute in Kraft tritt. Die Niedersächsische Landesregierung folgt damit dem MPK-Beschluss vom 7. Januar 2022.

  • Die Winterruhe mit Warnstufe 3 geht bis zum 2. Februar
  • Bei Demonstrationen gilt FFP2-Maskenpflicht
  • Ausnahmen bei Kontaktbeschränkungen gibt es nur noch bis einschließlich 13 Jahre

Insbesondere die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen (ein Haushalt plus zwei Personen), die generelle Höchstgrenze für private Treffen (zehn Personen drinnen wie draußen) die „2Gplus-Vorgabe“ für Restaurants und Cafés, Kultureinrichtungen und Sportanlagen etc. sowie für Versammlungen mit bis zu 500 Personen werden so um zunächst weitere zweieinhalb Wochen verlängert. Diskotheken bleiben geschlossen, Messen und Versammlungen mit über 500 Personen untersagt. In den niedersächsischen Schulen wird auch in den nächsten Wochen noch täglich getestet, für politische Versammlungen gilt nun generell eine FFP2-Maskenpflicht. 

Grund für die Fortdauer der Reglementarien der Warnstufe 3 sind die auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und die leider sehr konkrete Erwartung eines weiteren deutlichen Anstiegs in der nächsten Zeit.

Glücklicherweise verlaufen viele der Infektionen mit Omikron bislang mild bis moderat, das heißt: ohne die Notwendigkeit von Krankenhausbehandlungen. Dennoch müssen die Erkrankten für mindestens sieben Tage in Quarantäne, viele klagen über Grippesymptome und Fieber. Das hat schon jetzt Auswirkungen auf einige Bereiche der niedersächsischen Infrastruktur: es kommt zu vermehrten Personalausfällen. Diese Auswirkungen werden in den nächsten Wochen noch sehr viel deutlicher zu Tage treten. Die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur haben sich darauf aber bereits vorbereitet.

Hier die Neuregelungen im Überblick, anhand übersichtlicher Grafiken:

Die niedersächsische Corona- Verordnung können Sie hier im Detail einsehen. Die Verordnungen der Region Hannover finden Sie hier. 

GCN/bs