Bei Überschreitung der Obergrenze für Neuinfektionen in der Region – dann greift die „Notbremse“

    Die Verantwortung liegt nun bei jedem Einzelnen/GCN

    Garbsen /Niedersachsen – Bund und Länder haben sich gestern auf weitere Corona-Lockerungen geeinigt. Gibt es in einer Region allerdings innerhalb einer Woche wieder mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, soll die Notbremse gezogen werden.

    Ergänzung des Landes Niedersachsen zu einzelnen Lockerungen vom 6.Mai 2020

    Was bedeutet das genau?

    Hier wird jetzt die Verantwortung an die einzelnen Länder wie Niedersachsen oder sogar an einzelne Landkreise und Regionen übergeben. Das bedeutet, wenn bei uns in der Region Hannover Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über 50 pro Woche steigt, können gezielt bei uns in der Region Lockerungen wieder zurückgefahren werden.

    Mit dieser Regelung soll gewährleistet sein, dass nicht Landkreise oder Regionen ebenfalls Lockerungen zurücknehmen müssen, obwohl die Neuinfektionen unter der o.g. Grenze liegen, d.h. da wo sich die Zahlen über den Grenzwert entwickeln, gibt es entsprechende Konsequenzen, aber nur gezielt in der Region die über den Grenzwerten liegt.

    Was bedeutet das für Garbsen und die Region Hannover?

    Vor allem, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Geschäftsinhaber dafür Sorge tragen sollten, dass weiterhin die vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden. Letztlich hat jetzt jede Kommune die Eigenverantwortung die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen.

    Was bedeutet das für jeden Einzelnen?

    Alle Bürgerinnen und Bürger sollten sich weiterhin an die Maßnahmen halten, Menschenansammlungen meiden, Abstand halten, Masken tragen, wo es vorgeschrieben ist. Die Kontakteinschränkungen weiterhin befolgen.

    Welche Kontakteinschränkungen, Öffnungen von Geschäften usw. gelten zur Zeit? Einen genauen Überblick finden Sie auch in diesem Beitrag (Mit Tabelle und Daten)  

    • Angesichts der niedrigen Infektionszahlen ist jedoch der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine oder mit Angehörigen des gleichen Hausstandes, sondern auch mit Personen eines weiteren Haustandes gestattet.

      Themenfoto

    • Die Maskenpflicht ist seit dem 27. April im Nahverkehr und beim Einkaufen aktiv.
    • Auch in Niedersachsen sind 1,5 Meter Mindestabstand vorgeschrieben
    • Die Kitas sind zu, für die Abschlussklassen der Jahrgangsstufen 10 und 13 läuft seit dem 4. Mai der Schulunterricht wieder an
    • Ab dem 11. Mai dürfen Restaurants mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent wieder öffnen, Bars, Kneipen und Diskotheken sollen dagegen bis auf Weiteres geschlossen bleiben
    • Ferienwohnungen dürfen ab dem 11. Mai mit 50-prozentiger Auslastung öffnen, Hotels hingegen erst ab dem 25. Mai
    • Geöffnet sind wieder Zoos, Museen und Kinderspielplätze
    • Sport auf Anlagen im Freien, Gottesdienste sowie die private Kinderbetreuung sind wieder möglich
    • Der Tourismus läuft an: Dauercamper dürfen ihre Quartiere wieder nutzen und die Inseln sind wieder für Menschen zugänglich, die dort eine Zweitwohnung oder einen Dauerplatz auf einem Campingplatz besitzen
    • Volksfeste aller Art ungeachtet der Teilnehmerzahl bleiben bis Ende August untersagt. Während Großveranstaltungen allgemein ab 1000 und mehr Teilnehmern untersagt sind, gilt das Verbot unabhängig von der Teilnehmerzahl für alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen.
    So soll der Plan umgesetzt werden/ Foto: Land Niedersachsen

    Im Laufe der nächsten Wochen soll der komplette Stufenplan umgesetzt werden. Für die beiden letzten Stufen gibt es allerdings noch keine Daten, dieses wird stark von den Zahlen abhängig sein, die in den nächsten Wochen erfasst werden. GNC/bs