Corona: Hier gibt es für die Region Hannover Ermessensspielraum – das steht fest – Verfügung wird erwartet

Bars, Discotheken Clubs und Shisha- Bars müssen schliessen/GCN

Garbsen/Region Hannover – Die niedersächsische Landesregierung hat heute eine überarbeitete Corona-Verordnung vorgestellt.

Discotheken, Clubs und Shisha-Bars dürfen nun bei einer Inzidenz über 10 doch öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die niedersächsische Verordnung diesbezüglich am Dienstag, den 03. August 2021 gekippt. 

Laut dem Land Niedersachsen sollen damit die Infektionsherde stärker in den Blick genommen werden. Landkreise und kreisfreie Städte bekommen mit der Änderungsverordnung, die ab Mittwoch übergangsweise bis zur nächsten Entscheidung von Bund und Ländern in Kraft tritt, erweiterte Handlungsspielräume, d.h. dass die Region Hannover nun in vielen Bereichen selbst entscheiden kann, ob strengere Maßnahmen erfolgen sollen oder nicht. Dazu zählen folgende Bereiche

  •  Religiöse Veranstaltungen 
  •  Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen 
  •  Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie von Kinos 
  •  Großveranstaltungen 
  •  Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft 
  •  Gedenkstätten 
  •  Zoos, Tierparks und botanische Gärten 
  •  Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen 
  •  Freizeitparks 
  •  Touristische Schiffs- und Kutschfahrten und touristische Busfahrten 
  •  Seilbahnen 
  • Schwimmbäder, Saunen, Thermen 
  •  Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen 
  • Beherbergung
  • Bars und ähnliche Einrichtungen; dabei sind allerdings für Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars (§ 9 Abs. 5) keine landkreisspezifischen Lockerungen möglich; Diese müssen ab Morgen auch in der Region Hannover schliessen.
  • Einzelhandel 
  • Gastronomie
  • Messen, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen 
  •  Körpernahe Dienstleistungen 
  •  Prostitution 
  •  Kindertagespflege, private Kinderbetreuung, Jugendfreizeiten 
  •  Kindertageseinrichtungen 
  • Außerschulische Bildung, Erwachsenen- und Weiterbildung und berufliche Bildung in Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich ihrer Beherbergungsstätten, Kantinen und Mensen 
  •  Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen 
  •  Freizeit- und Amateursport 
  • Spitzen- und Profisport.

Ab einer Inzidenz von 10 müssen Discos und Shisha-Bars und Clubs allerdings wieder schließen – diese hatten sich zuletzt als Hotspots des Infektionsgeschehens erwiesen. Das liegt auch daran, dass beim vorwiegend jungen Publikum die Impfquote noch niedrig ist. Da wir in der Region Hannover schon länger wieder über einer Inzidenz von 10 liegen, tritt diese Regelung ab Morgen in Kraft.

Was gezielt in den anderen Bereichen passiert, ist abzuwarten. Hier geht es dann nach der Verfügung der Region Hannover, die noch nicht veröffentlicht ist. Die Region Hannover teilte  heute am frühen Abend mit, dass vorerst keine neue Verfügung formuliert wird, da auch die Zahlen wieder den 1.Tag unter 35 liegen.

GCN/bs