Corona in Schule und Kita: – Wie müssen sich Eltern von infizierten Kindern oder von Kontaktperson verhalten?

Themenfoto

Garbsen/Region Hannover – Der Betrieb in Kitas und Schulen läuft wieder relativ normal, viele Eltern allerdings wissen nicht, wie sich sich im Fall eines Corona-Falles verhalten sollen. Das Gesundheitsamt der Region Hannover klärt auf:

  • Wird ein Kind positiv getestet (PCR- oder Schnelltest), muss es unmittelbar nach Hause gehen und in Quarantäne bleiben. Die Eltern müssen unverzüglich die Schule/Kita informieren. Ab dem Moment des Testergebnisses beginnt die 14-tägige Quarantänezeit. War das Testergebnis ein positiver Schnelltest, sollte das Ergebnis durch einen PCR-Test beim Hausarzt bestätigt werden. Die Familie des infiziertes Kindes muss sich ebenfalls in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene.
  • Die Eltern müssen alle engen Kontaktpersonen des infizierten Kindes auflisten und diese selbstständig in Zusammenarbeit mit den Schulen informieren. Dazu gehören die Kontaktpersonen aus dem privaten Umfeld und Schul-/Kitaumfeld. An Schulen sind enge Kontaktpersonen in der Regel nur die direkten Sitznachbarn. In Kitas hängt die Zahl der Kontaktpersonen von der Größe der Kita-Gruppen ab. Die Kita-Leitung muss hier festlegen, wer als enge Kontaktperson definiert wird.
  • Die Eltern müssen das Gesundheitsamt unverzüglich über das positive Testergebnis informieren. Dafür schreiben sie eine E-Mail mit Namen, Art und Datum des Testes an [email protected]. Die Eltern erhalten eine Bestätigungsmail mit Informationen zur weiteren Vorgehensweise und zum Umgang mit Kontaktlisten.

Was machen Eltern von Kindern, die Kontaktpersonen an Schulen/Kitas sind?

  • Sobald die Eltern darüber informiert wurden, dass ihr Kind Kontaktperson ist, gilt eine sofortige Quarantäne. Diese wird ab dem ersten Tag nach dem letzten Kontakt für 10 Tage gerechnet. Die Quarantäne gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Kinder.
  • Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder, die Kontaktpersonen sind, testen lassen, um festzustellen, ob sie selbst infiziert sind.
  • Schulkinder können nach 5 Tagen aus der Quarantäne mit einem offiziellen negativen Schnelltest (Testzentrum, Apotheke oder Arzt) herausgetestet werden, da es an Schulen eine regelmäßige Testpflicht gibt.
  • Kita-Kinder können nach 5 Tagen mittels PCR-Test aus der Quarantäne herausgetestet werden, nach 7 Tagen geht dies auch mittels Schnelltest (Testzentrum, Apotheke oder Arzt)
  • Grundsätzlich gilt: Freitesten als Kontaktperson geht nur, wenn die Kontaktpersonen zwischenzeitlich keine Corona-Symptome entwickelt haben.
  • Das Gesundheitsamt stellt keine Bescheinigung über die Freitestung aus. Es reicht, das negative Testergebnis in der Schule bzw. der Kita vorzuzeigen.
  • Das Gesundheitsamt stellt nachfolgend die erforderlichen Quarantänebescheinigungen aus.

GCN/Region Hannover/bs