Garbsen/Niedersachsen – Die Landesregierung arbeitet derzeit bekanntlich an einer Fortschreibung der Corona-Verordnung. Sie sollte gestern Abend noch in die Abstimmung gehen, am Donnerstag im Sozialausschuss erörtert, am Freitag veröffentlicht werden und am kommenden Samstag (11. Dezember 2021) in Kraft treten.
Vorgesehen sind im Wesentlichen eine Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von letzter Woche Donnerstag sowie zusätzliche Möglichkeiten bei der Anwendung der in Niedersachsen bereits seit dem 25. November 2021 geltenden 2Gplus-Regelung.
Hier eine kurze Übersicht über die Änderungen, die die Landesregierung vorschlagen wird:
- Strenge Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
- Private Zusammenkünfte von (ausschließlich Geimpften und Genesenen) sollen ab der Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein.
- Bei Veranstaltungen soll in Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen zukünftig drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen.
Die zulässigen Veranstaltungen sollen „kleiner“ werden. In Warnstufe 1 und darunter dürften – so wird vorgeschlagen werden – nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden, allerdings ab 2.500 Personen drinnen bzw. 5.000 Personen draußen nur noch mit einer max. Auslastung von 30%. In Warnstufe 2 wären dann nur noch Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen zulässig und in Warnstufe 3 bzw. Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.
- Ein generelles Verbot soll in Warnstufe drei und in regionalen Hotspots auch für Messen gelten.
- Weihnachtsmärkte und Diskotheken sollen in Warnstufe drei und in allen regionalen Hotspots schließen müssen.
- Wie in der letzten MPK beschlossen, soll der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden. Dies soll nicht für Geschäfte der Grundversorgung und für Apotheken gelten.
- Überall im Einzelhandel soll es jedoch ab Warnstufe 2 eine strenge Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske geben. Das würde dann auch im ÖPNV gelten.
- Ab der Warnstufe drei und in regionalen Hotspots soll zukünftig auch draußen die Vorgabe 2Gplus greifen.
- Generell sollen jedoch zwei Erleichterungen für die 2G plus-Regel in die Corona-Verordnung aufgenommen werden.
- Die eine Erleichterung betrifft die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Außerdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaber von Gastronomiebetrieben oder die Anbieter von körpernahen Dienstleistungen sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit haben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann würde in diesen Einrichtungen 2G statt 2Gplus gelten. Bei körpernahen Dienstleistungen soll 2G überall dort gelten, wo in Kleinstbetrieben nie mehr als eine dienstleistende Person und eine Kundin oder ein Kunde zusammenkommen. Anders allerdings bei der Prostitution: dort bleibt es in jedem Fall bei 2Gplus.
- Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf 10 m2 pro sporttreibende Person ebenfalls auf Tests zu verzichten. Auch dort bliebe es dann bei 2G.
Ministerpräsident Stephan Weil: „Es tut mir leid, dass wir auch für bereits vollständig geimpfte Menschen in Niedersachsen Einschränkungen vorsehen müssen. Allerdings sind zu oft auch geimpfte Menschen von Infektionen betroffen. Durch die vorgesehenen Änderungen wird eine flexiblere Anwendung von 2Gplus möglich, ohne Abstriche beim Infektionsschutz zu machen. Generell gilt in den nächsten Wochen die herzliche Bitte an alle Menschen im Land: Bitte reduzieren Sie ihre direkten Kontakte!“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Die Pandemie ist nicht vorbei, vielmehr bäumt sie sich gerade noch einmal auf. Daher müssen Kontakte von Ungeimpften reduziert werden, auch im Einzelhandel. Für Gastronomie und Einzelhandel wollen wir für kleine aber machbare Erleichterungen sorgen, mit denen unter den derzeitigen Pandemiebedingungen der Betrieb dennoch aufrechterhalten werden kann. Es gilt, die vierte Welle zu brechen.“
Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Pandemielage in Niedersachsen ist ernst, aber sie ist beherrschbar. Damit das so bleibt, brauchen wir leider auch weiterhin Regeln, die in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreifen und für die wir die Niedersächsinnen und Niedersachsen herzlich um Verständnis bitten. Insbesondere für Personen, die keinen Impfschutz haben, müssen wir die persönlichen Kontakte noch weiter einschränken, da sie für einen Großteil des Infektionsgeschehens verantwortlich sind und das größte Risiko aufweisen, schwer an COVID-19 zu erkranken. Mit der Weiterentwicklung des Warnstufensystems unserer Corona-Verordnung sorgen wir dafür, dass wir auch in den kommenden Wochen eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindern. So werden wir ganz klare Regeln für Landkreise und kreisfreie Städte festlegen, die eine besonders hohe Inzidenz jenseits der 350 aufweisen, um die Entwicklung dort so schnell wie möglich wieder in die richtigen Bahnen zu lenken.“
GCN/bs