Maskenpflicht in Fußgängerzonen gilt ab Mittwoch, Alkoholverkauf wird von 23 bis 6 Uhr auch an Kiosken und im Handel untersagt

    Symbolbild

    Garbsen – Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover erweitert die Region als zuständiges Gesundheitsamt, wie bereits am Samstag angekündigt, jetzt über eine Allgemeinverfügung u.a. die Maskenpflicht.

    An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.

    Ausnahmen gelten:

    • bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
    • für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist,
    • für Kinder unter sechs Jahren,
    • bei gerichtlichen Ortsterminen,
    • während sportlicher Betätigung.

    Die Ausnahmeregelung für Sporttreibende gilt ausschließlich unmittelbar während der sportlichen Betätigung.  Vor und nach dem Sport muss dagegen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – insbesondere auf Sportanlagen, in den Umkleiden sowie beim Betreten und Verlassen der Umkleiden.

    Die Allgemeinverfügung untersagt zudem den Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr. Dieses Verbot galt bereits seit Freitag vergangener Woche für Gastronomiebetriebe. Die Region Hannover hat es nun auch auf alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Kioske, Trinkhallen, Tankstellen und andere ähnliche Verkaufsstellen erweitert.

    Zusätzlich gilt: An privaten Feiern dürfen nur Personen aus zwei Haushalten teilnehmen, jedoch insgesamt nicht mehr als zehn Personen – unabhängig davon, wo die Feier oder Veranstaltung stattfindet. Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt auch in diesem Rahmen. Handelt es sich um Angehörige, zum Beispiel Verwandte oder verschwägerte Personen, dürfen die bis zu zehn Teilnehmer auch aus mehr als zwei Haushalten kommen.

    Regionspräsident Hauke Jagau ruft zu mehr Eigenverantwortung auf: „Ich würde mir wünschen, dass die Menschen sich unabhängig von Verordnungen und Allgemeinverfügungen so vernünftig verhalten, dass das Ansteckungsrisiko minimal ist. Wenn ich mich irgendwo aufhalte, wo ich auf andere Menschen treffe und den Abstand nicht einhalten kann, tragen ich eben eine Maske. Das ist nach jetzigem Stand der beste Weg, um sich selbst und andere zu schützen. Verordnungen, die nicht respektiert werden, helfen leider nichts. Deshalb glaube ich, dass wir mit Vorschriften maßvoll umgehen müssen und auf die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner setzen sollten.“

    Die jetzt erlassene Allgemeinverfügung der Region Hannover setzt die Vorgaben der seit Freitag gültigen Landesverordnung um und schärft sie nach. Die Veröffentlichung in der Tagespresse ist für Dienstag, 27. Oktober, geplant. Damit tritt die Allgemeinverfügung am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Kraft. Hier geht es direkt zur Verfügung der Region Hannover.

    GCN/bs