Garbsen/Niedersachsen – Besonders schwierige Zeiten verlangen besondere Entscheidungen. Gestern Morgen um 10.00 Uhr haben sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin auf noch einmal einschneidendere Maßnahmen für die Zeit ab dem 16. Dezember 2020 über Weihnachten und Neujahr bis zum 10. Januar 2021 geeinigt.
Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Ich bedauere es sehr, dass wir zum zweiten Mal in diesem Jahr alles herunterfahren müssen. Gleichzeitig bin ich sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger dafür Verständnis haben.“
Hier die Beschlüsse im Einzelnen:
- Offen bleiben: Der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen sowie Banken.
- Betriebe, die körperbezogene Dienstleistungen anbieten, werden geschlossen. Das betrifft Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Notwendige Behandlungen sind allerdings weiter möglich. Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Fußpflege dürfen angeboten werden. Natürlich weiterhin mit strengen Hygiene-Auflagen.
- In Senioren- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten wird es eine Testpflicht geben. In den Einrichtungen sollen dann mehrmals pro Woche das Personal und die Bewohner getestet werden. In Regionen mit einem hohen Inzidenzwert müssen Besucher ein neues negatives Corona-Testergebnis vorweisen können. Hier sollte man sich immer bei der entsprechenden Einrichtung direkt informieren.
- Deutliche Kontaktbeschränkungen gelten für Kitas und Schulen. Kinder sollen “wenn immer möglich zu Hause betreut werden”. Daher werden Schulen geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Der Beschluss sieht Notfallbetreuung und Distanzlernen vor. Hier geht es zu den Details des Kultusministeriums
- An den Weihnachtsfeiertagen ist ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem “engsten Familienkreis” und deren Kindern bis 14 Jahren erlaubt. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge Ehegatten und sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte und deren Haushaltsangehörige. Ein Treffen in diesem Kreis ist laut dem Beschluss auch dann gestattet, wenn mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren zusammenkommen.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Vorgesehen ist eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn eine volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
- Silvester und Neujahr werden ein bundesweites Versammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den einzelnen Kommunen bestimmt werden. Der Verkauf von Pyrotechnik ist dieses Jahr generell verboten. In der Öffentlichkeit gilt ein Alkoholverbot – ebenfalls vom 16. Dezember bis 10. Januar. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Von jetzt bis Weihnachten und direkt danach bis zum 10. Januar gilt dann wieder die ‚5 aus 2 Regelung‘, also bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten, auch Silvester.
Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen sich nur die Mitglieder des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte beziehungsweise Partnerinnen/Partner treffen. Im engsten Familienkreis wird insoweit die Begrenzung auf zwei Haushalte aufgehoben. Man darf also mit engen Angehörigen auch dann mit fünf Personen zusammenkommen, wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Die Obergrenze für solche Familientreffen wird allerdings auf vier Personen von außerhalb beschränkt.
Ministerpräsident Stephan Weil bedauert, mit diesen neuen Regelungen die Planungen vieler Menschen in Niedersachsen für Weihnachten noch weiter einschränken zu müssen: „Diese Entscheidungen haben wir uns nicht leichtgemacht. Auch uns ist die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes für viele Familien bewusst. Aber wir sind uns einig, dass wir es nicht riskieren dürfen, dass infolge des Weihnachtsfestes die Zahl der Infizierten weiter steigt. Schon jetzt arbeiten Pflegekräfte und Ärzte – gerade auf den Intensivstationen – am Limit und die Zahl der tagtäglich an oder mit dem Coronavirus Sterbenden ist hoch. Wir wollen alles uns Mögliche tun, um Menschenleben zu retten.“, so Weil.
GCN/bs