Garbsen – Jetzt nach den Weihnachtsfeiertagen werden die Kontaktbeschränkungen wieder angezogen, auch Silvester.
Kontaktbeschränkungen
Demnach dürfen, zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen, bis vorerst zum 10. Januar 2021 grundsätzlich bloß maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. (Siehe Grafik)
Stadt Garbsen – Böllerverbot
Für die Stadt Garbsen sind das der Rathausplatz inklusive der Rathauseingangsbereiche, Parkplätze und der Bushaltestellen.
Sämtliche Parks wie der Werner-Baesmann-Park, der Park am Berenbosteler See und der Stadtpark. Zudem nicht geböllert werden darf auf dem Campus Maschinenbau und im gesamten Bereich des Planetencenters inklusive Endhaltestelle der Stadtbahn und Parkplätze. Hinzu kommen der Dorfplatz Berenbostel, die Fußgängerzone Marshof, der Hérouville-St.-Clair- und der Kastanien- sowie der Farmers-Branch-Platz. Weiterhin stehen auf der Liste der Schützenplatz an der Corinthstraße, die Parkouranlage, die Skaterbahnen samt Parkplätze in Berenbostel und Horst sowie der Vorplatz der Feuerwehrwache Meyenfeld, Im Bleeke 21. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten.
Untersagt ist, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden – auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.
Die o.g. Straßen- und Platzliste ist zwischen der Stadt Garbsen und der Polizei abgesprochen worden, dieses teilte Pressesprecherin Christina Lange (Stadt Garbsen) mit.
GCN/bs