Warnstufe 2! Ab Mittwoch, 01.12.2021 härte Corona Regeln – u.a. 2G-plus und Weiteres

Die Region Hannover befindet sich in Warnstufe 2. neue Regeln ab Mittwoch/GCN

Garbsen/Region Hannover – Warnstufe 2 Hier die Corona-Verfügung der Region Hannover im Wortlaut sowie übersichtliche Grafiken des Landes Niedersachsen zu den Maßnahmen in der Warnstufe 2. Achtung! In vielen Bereichen werden wieder FFP2 Masken benötigt.  

Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Absatz 1 IfSG, § 3 Absatz 2 S. 1 Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.11.2021 (Nds. Corona-VO) folgende

Allgemeinverfügung:

  1. Hiermit wird festgestellt, dass in der Region Hannover der Indikator „Neuinfizierte“ den Wert von 100 und der Indikator „“Hospitalisierung“ den Wert von 6 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (24., 25., 26., 27. und 29.11.2021) überschritten haben. Ab dem 01.12.2021 gelten für das Gebiet der Region Hannover, über die für Warnstufe 1 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hinaus, diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach
    –  § 4 Nds. Corona-VO (Mund-Nasen-Bedeckung)
    – § 5 Nds. Corona-VO (Hygienekonzept)
    – § 6 Nds. Corona-VO (Datenerhebung und Dokumentation)
    – § 8 Nds. Corona-VO (Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
    – § 8a Nds. Corona-VO (Körpernahe Dienstleistungen)
    – § 8b Nds. Corona-VO (Beherbergung, Nutzung von Sportanlagen)
    – § 9 Nds. Corona-VO (Gastronomiebetriebe sowie Mensen, Cafeterien und Kantinen)
    – § 10 Nds. Corona-VO (Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 bis zu 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
    – § 11 Nds. Corona-VO (Großveranstaltungen)
    – § 11 a Nds. Corona-VO (Messen)
    – § 11 b Nds. Corona-VO (Herbstmärkte, Weihnachtsmärkte)
    – § 12 Nds. Corona-VO (Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen)für die Warnstufe 2 vorgesehen sind.
  2. Die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 21.10.2021 bekannt gemacht auf www.bekanntmachungen.region-hannover.de, mit der die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 festgestellt worden ist, wird aufgehoben.
  3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 01.12.2021 in Kraft.

Hier die wichtigsten Maßnahmen der Warnstufe 2  im Überblick

Grafik: Land Niedersachsen

Hinweise

  1. Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
  2. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de.

Die täglichen Corona-Zahlen und Werte für die Region Hannover finden Sie u.a. hier. Die aktuellen Maßnahmen im Detail des Landes Niedersachsen sind hier nachzulesen. Die Verordnungen der Region Hannover finden Sie im Detail hier.

GCN/bs