Garbsen – Niedersachsen lockert ab Montag ein weiteres Mal die Corona-Regeln. Unter anderem werden die Kontaktbeschränkungen neu aufgestellt: Bei allen bestehenden und kommenden Lockerungen gilt: Abstand von 1,5 Metern einhalten, Hygienevorschriften beachten, häufig Hände waschen. Private Kontakte auf ein Minimum beschränken, Mund- und Nasenschutz wie vorgeschrieben tragen und einfach vorsichtig und umsichtig sein.
Hier noch einmal der Stufenplan des Landes Niedersachsen (wir befinden uns jetzt bei Stufe 5)
Jeder für sich sollte Eigenverantwortung übernehmen und Sorge tragen, dass die Hygiene-Regeln eingehalten werden können.
- Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum treffen, das gilt auch für Gaststätten, es dürfen also bis zu 10 Personen an einem Tisch sitzen. Also kann man sich auch wieder zum Picknick oder zum Grillen treffen
- Im privaten Bereich gilt: Genau überlegen ob es sinnvoll ist in einer kleinen Wohnung viele Menschen einzuladen. Immer bedenken, dass die Hygienevorschriften wie Abstand halten und häufiges Händewaschen eingehalten werden sollten. Hier soll man weiterhin Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, lieber zwei drei kleine Feiern, als eine große Feier veranstalten.
- Kinos, Theater und Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen (Hygienevorschriften )
- Vereine dürfen wieder Mitgliederversammlungen abhalten. (Hygienevorschriften ) Neben den bereits im Freien erlaubten kulturellen Veranstaltungen sind diese ab Montag auch in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Dies gelte etwa für Kinos, Theater und Konzerte. Auch Indoor- und Outdoor-Freizeiteinrichtungen dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Ab dem 31. August sollen zudem auch Messen wieder zulässig sein – ebenfalls unter Auflagen. (Hygienevorschriften )
- Sportunterricht an Schulen ist ab Montag auch wieder erlaubt (Hygienevorschriften )
- Die Kitas öffnen wieder für alle Kinder, allerdings handhabt die Betreuung jeder Träger für sich selbst (hier unbedingt in der Einrichtung nachfragen) (Hygienevorschriften)
- Klassenfahrten sind bis zu einer Gruppe von 16 Personen wieder zulässig, somit auch Gruppenreisen für Jugendliche und Kinder. (Hygienevorschriften)
Verboten bleibt:
- Öffnung von Clubs und Discotheken
- Shisha-Bars
- Prostitution
- Messen- und Großveranstaltungen
Auf der Internetseite des Landes Niedersachsen können Sie alle aktuellen Verordnungen zusätzlich und im Detail einsehen.
GCN/bs