Kommunalwahl 2021? Wer, Wie, Was? – so geht Politik in Garbsen

Die Bürger/innen entscheiden, wer die politischen Interessen für Garbsen vertritt/GCN

Im Herbst sind in Niedersachsen Kommunalwahlen. Aber was oder wen wählen wir am 12.09.2021, welche Aufgaben und Zuständigkeiten haben die Politiker, die wir wählen?

Was wählen wir am 12.09.2021 in Garbsen? 

1. Bürgermeister der Stadt Garbsen (Die zur Wahl stehenden Kandidaten finden Sie  alle hier) 

2. Regionspräsident der Region Hannover (Herr Jagau tritt nicht wieder an) 

3. Vier Ortsräte (Garbsen, Berenbostel, Osterwald, Horst) 

4. Rat der Stadt Garbsen 

5. Regionsversammlung 

Dies bedeutet, dass Sie am 12.09.2021 genau 5 Stimmzettel bekommen! Sollte keiner der Bürgermeisterkandidaten oder Kandidaten für den Regionspräsidenten mindestens 50% der Stimmen bekommen, findet am 26.09.2021 (zusammen mit der Bundestagswahl) eine sogenannte Stichwahl statt, wo die beiden Erstplatzierten gegeneinander antreten. 

Symbolfoto

Was sind die Aufgaben einer Kommune? 

Neben dem Bund und dem Land, ist die Kommune (also Stadt Garbsen bei uns) die sogenannte Dritte Ebene in der Politik gemacht wird. Wer welche Aufgaben hat, ist nicht immer leicht. Der Bund ist beispielsweise für das Straßenverkehrsrecht zuständig und erlässt hier Gesetze. Das Land Niedersachsen beispielsweise für die Schulpolitik. So leicht ist die Einteilung auf den zweiten Blick aber nicht mehr. So führt die Kommune die Straßenverkehrsaufsicht aus und kann Ihnen bspw. ein „Ticket“ geben, wenn Sie falsch parken. Oder beim Thema Schulen baut und stattet die Kommune die Schulen aus, damit diese bspw. fit für den digitalen Unterricht ist. 

Die Aufgaben der Kommune unterscheidet man wiederrum in freiwillige und Pflichtaufgaben. Manchmal hat man mehr und manchmal weniger Spielraum, wie man etwas machen kann. Hier haben wir mal einige Aufgaben zusammengefasst:

Foto: „Kommunalpolitik verstehen“ -Friedrich-Ebert-Stiftung

Nehmen wir vier Beispiele aus der Grafik: 

  •  Passwesen: Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei der Kommune, also bei uns im Rathaus/Bürgeramt. Wie ein solcher Pass aussieht oder was darin enthalten ist, ist aber fest im Bundesgesetz geregelt. Die Stadt hat hier keinen Entscheidungsspielraum. 
  • Straßenverkehrsaufsicht: Die Kommune ist für die Überwachung des Straßenverkehrs auf ihren Straßen zuständig. Sie kann hier bspw. Tempo 30 anordnen oder einen Fußgängerüberweg planen. Die rechtlichen Möglichkeiten werden jedoch in der Straßenverkehrsordnung geregelt – also einem Bundesgesetz. 
  • Schulen und Kindertagesstätten: Es handelt sich hier um eine offiziell freiwillige Aufgabe. Die Kommune kann bspw. eine Zentral-Kita mit 1000 Plätzen im Zentrum bauen oder viele kleine Kitas in den einzelnen Ortsteilen, wie es meist der Fall ist. Wichtig ist nur, dass alle einen Platz kriegen – wie, kann die Kommune selber überlegen. Derzeit fehlen in Garbsen hunderte Plätze, daher sollte hier viel zu tun sein in den nächsten Jahren. 
  •  Sportstätten und Bäder: Dies ist eine freiwillige Aufgabe. Ob und wie viele Bäder die  Stadt unterhält, ist alleine Entscheidung der Kommune, die meist nach den finanziellen Möglichkeiten getroffen wird. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Hallenbad. In Garbsen haben wir hier vor 5 Jahren den großen „Kampf“ um den Badepark erlebt, die viele noch in guter Erinnerung haben. Ob dies bei der nächsten Wahl wieder Streitpunkt wird, werden wir sehen
  • Was macht aber nun der Rat bzw. der Bürgermeister bzw. wer wählt diese?Die Bürgerinnen und Bürger (Voraussetzung: Mindestens 16 Jahre, Staatsangehörigkeit eines EU Landes, Hauptwohnsitz in Garbsen). Die Einwohner der Kommune (Garbsen) wählen alle 5 Jahre den Rat. Der Rat bildet Fraktionen, die gemeinsame Ziele umsetzten. Was die Ziele sind, kann man oftmals in den Wahlprogrammen der Parteien nachlesen. Der Rat bildet mehrere Ausschüsse, um seine Entscheidungen vorzubereiten. Zur Zeit hat der Rat der Stadt Garbsen 42 Mitglieder.
  • Themen die für ganz Garbsen nicht von Bedeutung sind, entscheiden die Ortsräte, die auch gewählt werden. Die Ratsmitglieder sind überwiegend ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.Die Einwohner der Kommune (Garbsen) wählen ebenfalls alle 5 Jahre den Bürgermeister/in.
  • Zur Zeit bekleidet dieses Amt Dr. Christian Grahl. Da dieser für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht, wird im September ein neuer Bürgermeister/in gewählt. Der Bürgermeister erhält für seine Tätigkeit ein volles Gehalt von ca. 10.000 Euro brutto (Beamtenbesoldung) pro Monat. Rat und Bürgermeister sind also entscheidend dafür, was in den nächsten 5 Jahren in Garbsen umgesetzt wird. GCN wird sich daher in den nächsten Monaten bis zur Wahl mit den Wahlprogrammen und Kandidaten beschäftigen. Wer verdient unsere Stimme?GCN hat für die Kommunalwahlen 2021 diese Rubrik ins Leben gerufen, um Ihnen die Kandidaten – sowohl für den Rat der Stadt Garbsen, als auch die Bürgermeister-Kandidaten ausführlich vorzustellen. Lesen Sie auch unsere Rubrik „Politik und Rathaus“
  • GCN/bs