Garbsen – Für viele Eltern eine wichtige und gute Nachricht: Ab dem 22. Juni dürfen wieder alle Kinder in den Kitas und Krippen betreut werden. Das Kultusministerium hat angekündigt die Beschränkungen der Notbetreuung aufzuheben und sieht einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ vor. Damit entfällt u.a. auch die wöchentliche Anmeldung in den Einrichtungen.
Die Kinder werden ausschließlich innerhalb ihrer Gruppen betreut, offene Konzepte werden ausgesetzt. Die Gruppen sollen unter sich bleiben, um die Infektionswege so klein wie möglich und nachverfolgbar zu halten. Die Gruppen können auch die Außenbereiche oder Bewegungsräume nutzen, müssen sich jedoch zeitlich abwechseln.
Es stehen jedoch noch nicht alle Erzieher*innen für die Betreuung zur Verfügung, da einige zu den besonders gefährdeten Risikogruppen gehören. Daher hat das Ministerium mit dem eingeschränkten Regelbetrieb auch den Personalschlüssel vorrübergehend außer Kraft gesetzt. Dazu ist es möglich, dass die Erzieher*innen bei der Betreuung durch eine „andere geeignete Person“ unterstützt werden könnten. Voraussetzung ist, dass diese nicht vorbestraft sind – ein polizeiliches Führungszeugnis muss vor Beginn der Tätigkeit vorgelegt werden. Auch müssen diese Unterstützungskräfte einen gültigen Impfausweis vorlegen, und die notwendigen Impfungen, wie etwa Masern, nachweisen.
Alle Einrichtungen sind angehalten den Niedersächsischen Rahmen-Hygiene-Plan für die Kindertagesbetreuung einzuhalten und vor Ort umzusetzen. Dieser muss aber noch zwingend auf den eingeschränkten Betrieb angepasst werden, da sonst die Stadt Neustadt gemeinsam mit den Freien Kindertagesstättenträger vor unlösbaren Problemen stehen.
Bei der Betreuungszeit in den einzelnen Gruppen kann es zu Abstrichen kommen. „Die Einrichtungsleitungen müssen anhand der Personalsituation entscheiden, welchen Betreuungszeitraum Sie in Ihren Einrichtungen anbieten können“, erläutert Antje Fröhlich vom Fachdienst Kinder und Familien. Ihr Team ist seit Wochen mit teilweise wöchentlich veränderten Vorgaben des Ministeriums konfrontiert.
Maic Schillack, Erster Stadtrat, plant für die städtischen Kitas ein dreistufiges Zeitkonzept aufzubauen, um möglichst die Bedarfe der Eltern abzudecken. In der Regel befinden sich früh morgens oder spät am Nachmittag nicht mehr viele Kinder in den Kindertagesstätten. Die Halbtagsbetreuung sieht eine maximale Betreuungszeit von 5 Stunden vor, der reduzierte Ganztag 6,5 Stunden und der volle Ganztag 8 Stunden Betreuungszeit in den Einrichtungen pro Tag. „Die Einrichtungsleitungen entscheiden individuell vor Ort wann Sie die Betreuungszeiten morgens starten und nachmittags enden lassen, um so die größtmögliche Vereinbarkeit von Personalsituation und Elternwunsch zu ermöglichen“, erklärt er. „Wir werden die Eltern in der kommenden Woche auch mit einem Elternbrief noch einmal direkt anschreiben und informieren“, ergänzt er.
Mit jeder neuen Verordnung musste eine nachvollziehbare Vergabe der Notbetreuungsplätze vorbereitet und umgesetzt, der Personaleinsatz geplant und in den Kitas umgesetzt werden. „Das Land schafft die rechtliche Voraussetzung. Dadurch stehen am Montagmorgen aber noch lange nicht die Kitatüren offen“, beschreibt Schillack. Was die Mitarbeiter in Kita und Verwaltung, die freien Träger und Tagespflegepersonen in dieser Ausnahmesituation geleistet haben, verdiene Anerkennung. Schillack sieht dem Start des „eingeschränkten Regelbetriebs“ am 22. Juni optimistisch entgegen. „Wir sind gut vorbereitet“. Zudem wisse er, wie wichtig es für die Kinder ist, wieder Kontakt zu Gleichaltrigen zu haben und dass wie viele Eltern auf eine Öffnung der Kitas warten.
GCN/la