TÜV NORD Garbsen – Winter-Tipps 2019/20 – Änderungen im Straßenverkehrsrecht

    Parking ticket on windshield. Foto: Tüv Nord

    Garbsen – Weihnachtsmärkte, besinnliche Beleuchtung und die aktuelle Songauswahl der Radiosender verraten es: Das Jahr neigt sich dem Ende zu. In der kältesten und dunkelsten Zeit des Jahres ist Sicherheit auf den Straßen besonders wichtig. Außerdem bringt 2020 auch wieder einige Änderungen im Straßenverkehrsrecht. TÜV NORD Garbsen verrät, wie man gefahrlos ins neue Jahr rutscht.

    Neuigkeiten ab 2020
    Mit dem Jahreswechsel kommen auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Veränderungen auf Verkehrsteilnehmer zu. Reno Schneider, Leiter der TÜV STATION Garbsen weiß, was 2020 erlaubt ist und wo es teuer wird.

    Unterwegs auf zwei und vier Rädern

    Rettungsgasse bilden! Rettungsgassen sind in den letzten Jahren vermehrt thematisiert und ihre Wichtigkeit bei Notfällen stets betont worden. Wer sich noch immer nicht daran hält und bei einem Stau den Rettungskräften keinen Platz macht, kassiert neben den zwei Punkten in Flensburg sowie 200 Euro Bußgeld zukünftig auch noch einen Monat Fahrverbot. Insbesondere diejenigen, die eine Rettungsgasse sogar für sich nutzen und einfach durchfahren, sollen mit 240 Euro Bußgeld plus einem Monat Fahrverbot deutlich härter bestraft werden als zuvor. „Bei der Rettung nach einem Unfall kommt es oft auf Sekunden an. Dass die Rettungskräfte so schnell wie möglich zum Unfallort kommen, ist dabei entscheidend“, betont Schneider. Deshalb gilt bei Stau: Alle Fahrzeuge auf der linken Spur ordnen sich möglichst weit links ein, alle anderen fahren nach rechts. Dabei soll der Seitenstreifen freigehalten werden, alle anderen Trennlinien der Fahrstreifen dürfen überfahren werden.

    Mehr Schutz für Radfahrer Um Unfälle mit Radfahrern vorzubeugen, sieht die StVO 2020 ebenfalls neue bzw. genauere Regeln vor. So wurde der Mindestabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Fußgängern, Fahrrädern und E-Scootern halten müssen, auf zwei Meter außerorts und 1,5 Meter innerorts festgelegt. Bisher war lediglich von „ausreichendem Seitenabstand“ die Rede. Darüber hinaus gibt es ein neues Schild, das an besonders engen Stellen aufgestellt werden kann. Dieses verbietet das Überholen von Zweirädern wie Mopeds, Rollern und Fahrrädern für den markierten Streckenabschnitt. „So kann sichergestellt werden, dass der vorgeschriebene Mindestabstand auch eingehalten wird und es nicht zu Unfällen beispielsweise bei Gleichgewichtsverlust durch ein zu nah vorbeifahrendes Auto kommt“, sagt der TÜV-Experte. Eine weitere Maßnahme zum Schutz von Fahrradfahrern und Fußgängern besteht ab dem neuen Jahr darin, dass Lkw über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, die gerne schneller unterwegs sind, gibt es eine neue Einschränkung: „Blitzer-Apps für das Smartphone oder auf dem Navigationsgerät sowie Radarwarner sind künftig eindeutig verboten und werden mit einem Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld bestraft“, erklärt Schneider.

    Highways for Future Klimaschutz und Verkehrswende sind in aller Munde. Das spiegelt sich auch in der StVO wider. „Kommunen können in Zukunft Busspuren für Autos freigeben, in denen mindestens drei Personen sitzen. Dafür gibt es ein entsprechendes Schild, das diese speziellen Busspuren kennzeichnet“, so der Stationsleiter. Aber auch das Radfahren soll besonders gefördert werden. Deshalb können ab 2020 spezielle Fahrradzonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden, die nur für Radfahrer befahrbar sind, es sei denn, ein Zusatzschild genehmigt die Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer. An Ampeln mit permanentem Grünpfeilschild gilt das Recht zum Abbiegen nun auch für diejenigen auf dem Radweg oder Radfahrstreifen. Darüber hinaus wird es ein eigenes Grünpfeilschild für Radfahrer geben, das ausschließlich ihnen das Abbiegen trotz roter Ampel erlaubt.

    GCN/TÜVNORD/bs