TÜV NORD Wintertipps 2017/18

    Bei alkoholhaltigen Enteisersprays sollte das Türschloss nachträglich mit Graphitschmiermittel behandelt werden. Bildnachweis: istock/dolgachov

    1. Winterzubehör fürs Auto – Das sollte jetzt nicht fehlen

    Der erste Frost kann schneller kommen als man denkt. Daher ist gut beraten, wer sich zeitnah mit entsprechendem Zubehör auf den Winter vorbereitet. „In der kalten Jahreszeit sollte jeder Autofahrer einen Eiskratzer mit Besen an Bord haben, um den Wagen von außen komplett von Schnee und Eis befreien zu können“, rät Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Im Innenraum sorgen Lederschwamm und AntiBeschlagtuch dafür, dass die Sicht durch die Scheiben frei bleibt.

    Bei alkoholhaltigen Enteisersprays sollte das Türschloss nachträglich mit Graphitschmiermittel behandelt werden.
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    Das richtige Frost-schutzmittel verwenden

    Es empfiehlt sich auch, immer eine Ersatz-flasche Frost-schutzmittel im Auto zu haben. „Hierbei sollte man unbedingt darauf achten, nur solche Mittel zu benutzen, die im Handbuch des Autos empfohlen werden. Wer das falsche Frostschutzmittel verwendet, riskiert eine Korrosion der Metallteile, was zu Motorschäden führt“, so Schneider.

    Enteisen von Scheiben und Schloss

    Enteiserspray ist ein weiterer nützlicher Helfer bei Minusgraden. Es kann die Scheiben in kurzer Zeit vom Eis befreien. Für zugefrorene Türschlösser gibt es spezielle Enteisersprays für die Tasche. „Wenn das Spray alkoholhaltig ist, sollte man das Türschloss zeitnah mit einem Graphitschmiermittel behandeln. Andernfalls kann es zu langfristigen Schäden kommen“, sagt der Stationsleiter.

    Die Kälte im Winter kann sehr unangenehm werden, vor allem wenn man überraschend eine Panne hat. Wolldecken, warme Socken und feste Schuhe sind deshalb gerade auf längeren Fahrten gute Wegbegleiter und beim Warten auf den Pannendienst Gold wert.

    2. Freie Sicht: Eiskratzen, aber bitte richtig

    Wenn die Winterzeit kommt, heißt es für viele Autofahrer wieder Eiskratzen. „Grundsätzlich muss das Auto vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden“, weiß
    Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. „Wer das nicht beachtet riskiert eine Geldstrafe.“ Das richtige Zubehör bekommt man in Baumärkten, Tankstellen oder oft auch als Werbegeschenk in guter und weniger guter Qualität. Ein hochwertiger Eiskratzer hat eine glatte Schabekante für eine leicht angefrorene Fahrzeugscheibe und eine gezackte Sägezahnkante für dickere Eisschichten. Gut ist auch eine Gummilippe, mit der Wasser von der Scheibe gezogen werden kann.

    BU: Wer von oben nach unten kratzt, riskiert keine Kratzer in der Scheibe.
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    Die richtige Technik beim Enteisen

    Mit dem Eiskratzer schabt man am besten von oben nach unten. Dabei sollte man mit wenig Druck arbeiten, um keine Kratzer in der Scheibe zurückzulassen. Diese können bei Gegenlicht die Sicht erheblich einschränken. „Auf keinen Fall sollte man sein Auto mit heißem Wasser überschütten. Der starke Temperaturwechsel kann das Glas springen lassen. Zudem läuft das Wasser in Zwischenräume, wo es später wieder vereisen könnte“, so der TÜV-Experte. Auch die Gummidichtungen, zum Beispiel in den Türen, können dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden.

    3. Richtiges Verhalten bei Glatteis

    Glatteis ist im Winter gerade in den Morgen- und Abendstunden keine Seltenheit. „Feuchtigkeit auf der Fahrbahn gefriert schon bei leichten Minusgraden. Dann kann die Autofahrt zur gefährlichen Rutschpartie werden“, sagt Reno Schneider, Leiter der TÜVSTATION Garbsen. Bei glatten Straßen steigt die Unfallgefahr enorm. Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie besonders besonnen und ruhig fahren sollten. „Am besten vermeidet man hohe Geschwindigkeiten und unnötiges Überholen. Man sollte darüber hinaus starkes Beschleunigen und Bremsen vermeiden. Auch der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Wagen gehört über das normalerweise empfohlene Maß hinaus vergrößert“, empfiehlt der Stationsleiter. Gerät man dennoch ins Rutschen, heißt es Ruhe bewahren. Dann sollte man das Lenkrad mit beiden Händen festhalten und hektische Lenkbewegungen vermeiden, damit der Wagen einigermaßen stabil in der Spur bleibt.

    BU: Wenn man dieses Schild sieht, sollte man besonders besonnen und ruhig fahren.
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    Schaden-gutachten bei Unfällen

    Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoß, kann ein neutrales Schadengutachten von TÜV NORD Aufschluss über Reparaturkosten und -dauer geben. Außerdem können Schadenersatzansprüche schnell und eindeutig geltend gemacht werden, sollte es sich um Fremdverschulden handeln. Die Schadengutachten genießen eine hohe Akzeptanz bei Versicherungen und vor Gericht.

    4. Weihnachtsbaum transportieren:

    So geht´s Es sind die letzten Tage vor Weihnachten und viele möchten zum Fest noch einen Christbaum besorgen. Wer die Tanne der Wahl mit dem Auto transportieren will, darf dabei jedoch einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen nicht vernachlässigen. „Kleinere Bäume sollten im Kofferraum transportiert werden. Wenn es die Größe zulässt, ist ein quer verstauter Baum mit geschlossenem Kofferraum die sicherste Variante“, weiß Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen.

    Überstehende Baumspitze gut sichtbar markieren

    „Muss er längs und bei offener Heckklappe transportiert werden, ist darauf zu achten, dass der Stamm in Fahrtrichtung und die Spitze nach hinten zeigt. Dabei darf der Baum hinten nicht mehr als 1,50 Meter über das Fahrzeugende hinausragen“. Ab einem Überhang von einem Meter ist eine Markierung am herausragenden Ende zu befestigen. „Um den nachfolgenden Verkehr zu warnen, ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eine rote Warnfahne in den Maßen 30 mal 30 Zentimetern an der Baumspitze anzubringen“, sagt Schneider. Andernfalls können 25 Euro Bußgeld fällig werden. Besonders wichtig: „Den Baum in jedem Fall mit Spanngurten fixieren, damit er bei harten Bremsmanövern nicht zum bedrohlichen Geschoss wird“.

    BU: Wichtig: Die Spitze zeigt nach hinten und der Baum ist mit mindestens drei Spanngurten fixiert.
    Bildnachweis: istock/diane39

    Große Bäume auf dem Dach-gepäckträger befestigen

    Große Bäume müssen eventuell auf dem Wagendach transportiert werden. „Dann ist für den sicheren Transport unbedingt ein Dach-gepäckträger zu nutzen. Die Tanne sollte dann an mindestens drei gleichmäßig verteilten Punkten mit Spanngurten gut festgezurrt werden“, weiß der der TÜV-Experte. „Auch hier muss die Spitze nach hinten zeigen. Andernfalls können die Äste den Fahrtwind einfangen und die Ladung unsicher machen“. Bei Vernachlässigung dieser Sicherheitsbestimmungen werden mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Und das soll einem ja nicht die Freude an dem festlich geschmückten Weihnachtsbaum verderben.

    5. Silvester: Keine Angst vor Schäden

    Der Jahreswechsel naht und einigen Fahrzeughaltern graut es schon wieder vor fehlgeleiteten Böllern und Raketen. Denn was in der Silvesternacht für ausgelassene Stimmung sorgt, sehen manche als Gefahr fürs Auto an. Doch wie begründet ist die Furcht vor der Pyrotechnik?

    Legale Feuerwerkskörper erzeugen keine größeren Schäden

    „Zumindest vor den hierzulande legalen Knallkörpern braucht man keine große Angst zu haben“, weiß Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. „Einen Totalschaden können Böller und Co. am Wagen in der Regel nicht hinterlassen. Allenfalls kommt es zu Rußrückständen oder Schmauchspuren am Lack, die sich meist ohne Probleme mit Politur wieder beseitigen lassen“. Wer in Bezug auf herabfallende Raketenreste ganz sicher gehen will, der parkt sein Auto nach Möglichkeit unter einem Baum. „Noch besser sind natürlich Garage oder Carport, falls vorhanden. Besitzer von Cabrios mit empfindlichem Stoffdach, die im Freien parken müssen, sollten eventuell über eine Schutzhülle nachdenken“, sagt der Stationsleiter.

    Während der Fahrt an Silvester sollten die Fenster geschlossen bleiben.
    Bildnachweis: istock/entwicklungsknecht

    Erhöhte Achtsamkeit beim Autofahren

    Wer in der Silvesternacht mit dem Auto unterwegs sein will, muss ganz besonders achtsam am Straßenverkehr teilnehmen. „Zum Jahreswechsel sind viele betrunkene und daher unberechenbare Fußgänger unterwegs. Hier sollte sehr vorausschauend gefahren werden, um Schlimmeres zu vermeiden“, rät Schneider. „Während der Fahrt sollten die Fenster geschlossen bleiben, um vor verirrten Knallkörpern im Innenraum des Wagens sicher zu sein“. Und natürlich gilt auch in der Silvesternacht: Nicht alkoholisiert hinters Steuer setzen! Lieber von vornherein einen Fahrer auslosen, der „trocken“ bleibt, oder Geld fürs Taxi zurücklegen. Schließlich möchte doch niemand mit einem Führerscheinverlust ins neue Jahr starten.

    6. Alternative Antriebe im Winter:

    Das sollte man wissen Alternative Antriebe erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Immer mehr Fahrzeughalter ziehen Autos, die mit Batterie, Pflanzenöl oder Erdgas betrieben werden den konventionellen Verbrennern vor. Allerdings sind nicht alle Antriebsarten im Winter genauso leistungsstark wie im Sommer.

    Verlust der Batterieleistung bei Kälte

    Elektroautos werden immer leistungsstärker. Die durchschnittliche Reichweite lag 2016 bei rund 270 Kilometern, Tendenz steigend. Schon bei minus fünf Grad Celsius kann sich die Reichweite jedoch halbieren. Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen, weiß: „Grund dafür ist, dass die Batterieflüssigkeit in den Akkus bei kalten Temperaturen zähflüssig wird. Die Ionen werden dann träger und die Leistung nimmt ab. Als Fahrer eines Elektroautos sollte man das bei längeren Touren im Winter unbedingt einplanen.“

    : Bei minus fünf Grad kann sich die Reichweite von Elektroautos halbieren.
    Bildnachweis: istock/paulmaguire

    Pflanzenölmotoren haben ebenfalls Schwierigkeiten mit langanhaltender Kälte. Das Öl wird zähflüssig und muss vorgewärmt werden, was wiederum die Batterie belastet. Um diese wieder aufzuladen, sollte man dann lange Strecken zurücklegen. Wer im Winter hauptsächlich kurze Strecken fährt, muss damit rechnen, dass die Autobatterie schlapp macht. Keine Probleme mit Wintergas Fahrer von Autogasfahrzeugen sollten in der dunklen Jahreszeit auf spezielles Wintergas umsteigen. Zur Sicherheit sollte man sich an der Tankstelle erkundigen, ob sie Wintergas anbietet. Dann kann der Winter diesen Fahrzeugen keine Probleme bereiten. „Besonders geeignet für den Winter sind Erdgasautos und ethanolbetriebene Fahrzeuge mit Kaltstartautomatik“, so der TÜV-Experte.

    7. Wintertauglichkeit von Front-, Heck-, Allradantrieb: Wer besteht?

    Front-, Heck- und Allradantrieb haben ihre Vor- und Nachteile. Gerade im Winter und bei glatten Straßen sollte man sich der Unterschiede bewusst sein, um sein Fahrverhalten anzupassen.

    „Ein Fahrzeug mit Frontantrieb ist bei rutschiger Fahrbahn vergleichsweise sicher und liegt stabil auf der Straße“, sagt Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Schwierigkeiten sind aber beim Anfahren an einer Steigung zu erwarten, wenn das Fahrzeug zu schwer beladen ist.

    Heckantriebfahrzeuge brechen leichter aus

    „Damit hat man beim Heckantrieb weniger Probleme. Allerdings bricht das Heck bei Glatteis schneller aus“, erklärt der TÜV-Experte. Abhilfe kann die Beschwerung des Hecks beispielsweise durch Sandsäcke schaffen. Das sorgt für Stabilität auf glatten Straßen.

    Fahrzeuge mit Allradantrieb sind optimal in Gebieten mit viel Schneefall und Glätte.
    Bildnachweis: istock/aljndr

    Auf Allradantrieb ist Verlass

    Fahrzeuge mit Allradantrieb bieten von sich aus viel Fahrstabilität, besonders auch in glatten Kurven. Daher sind sie optimal in Gebieten mit viel Schneefall und Glätte. In der Anschaffung sind sie allerdings meist teurer.

    8. Winterurlaub bei unseren Nachbarn: Diese Mautregelungen gilt es zu kennen

    Die Schweiz, Österreich, Italien und Frankreich sind für viele Deutsche beliebte Ziele für den Skiurlaub. Das Auto ist dabei nach wie vor das beliebteste Transportmittel. Vor dem Reiseantritt in diese Länder ist es wichtig, die jeweiligen Mautregelungen zu kennen.

    Vignetten für Österreich und die Schweiz

    Direkt hinter der bayrischen Grenze lockt Österreich mit seinen Bergen. Für die Nutzung der Autobahnen gilt dort Vignettenpflicht. „Für Pkw unter 3,5 Tonnen werden ZehnTages-, Zwei-Monats- oder Jahresvignetten angeboten. Diese liegen preislich zwischen 8,90 Euro und 86,40 Euro“, sagt Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen.

    Der Preis für eine Jahresvignette für die weiß-grün beschilderten Straßen und Autobahnen in der Schweiz liegt momentan bei 38,50 Euro. Man kann sie unter anderem über deutsche Automobilclubs erwerben. Hier bekommt man auch die Vignetten für Österreich, Tschechien und Slowenien.

    Schon vor Reiseantritt ins Ausland sollte man die Mautregelungen kennen.
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    In Frankreich und Italien wird auf der Strecke bezahlt

    In Frankreich sind die meisten Autobahnstrecken mautpflichtig. Hier wird der Preis an der Strecke bemessen. Diese werden direkt auf der Strecke an Mautstationen bezahlt. 100 Kilometer Autobahnmaut liegen bei etwa fünf Euro. „Wer Frankreichs Städte besuchen möchte, sollte sich vorher über Umweltzonen informieren. In diese darf man nur mit entsprechender Umweltplakette einfahren“, rät Schneider.

    Wen es zum Skifahren nach Italien zieht, muss sich auf rund 80 Strecken auf Mautgebühren einstellen. Für Pkw betragen diese wie in Frankreich fünf Euro pro 100 Kilometer. „Es ist immer ratsam, sich vor dem Urlaub mit dem Auto über Mautregelungen zu informieren. Dann kann man die Beträge, die teilweise bar bezahlt werden müssen, in die Urlaubskalkulation einbeziehen“, so der TÜV-Experte.

    9. Schneeketten: Die Helfer bei Schnee und Eis

    Bei Schnee und Eis sind gute Winterreifen das A und O für die Sicherheit. Schneeketten kommen dann zum Einsatz, wenn die Winterreifen bei einer komplett vereisten oder verschneiten Fahrbahn Unterstützung benötigen. „Sie verschaffen dem Auto auf der rutschigen Straße einen sicheren Halt“, weiß Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Gebietsweise ist ihre Nutzung sogar vorgeschrieben. In allen europäischen Wintersportländern erkennt dies an dem blauen runden Straßenschild mit einem kettenbestückten Reifen. Ab hier gilt Schneekettenpflicht und damit eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.

    Auf den richtigen Sitz kommt es an. Vor der Fahrt lohnt sich eine Probemontage.
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    Vor der Montage umfassend informieren

    „Die Fahrsicherheit hängt sowohl von dem richtigen Modell als auch von dessen richtiger Montage ab“, betont der TÜV-Experte. „Wer zum ersten Mal Schneeketten verwendet, sollte sich daher umfassend informieren und vor der Abfahrt eine Probemontage durchführen.“ Die Profis vom TÜV-NORD stehen hier gerne unterstützend zur Seite. Damit die Schneeketten langfristig voll funktionsfähig bleiben, kommt es nach Saisonende auf die richtige Lagerung an. Schneider empfiehlt: „Nach Gebrauch sollten die Schneeketten gründlich mit klarem Wasser abgespült und in trockenem Zustand gelagert werden.“

    10. Festgefahren im Schnee: Was nun?

    Ist das Auto eingeschneit oder im Schnee festgefahren, wird das Anfahren oft zum Problem. „Um trotzdem vom Fleck zu kommen, sollte man zunächst den Schnee vor den Rädern beseitigen“, rät Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Wenn man die Möglichkeit hat, hilft es, Sand vor die Räder zu streuen. Alternativ kann man auch Teppichstücke, Pappkartons oder die Fußmatten aus dem Auto vor die Räder legen.

    Vor dem Anfahren muss der Schnee vor den Rädern beseitigt werden.
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    Mit viel Gefühl anfahren

    Vor dem Anfahrversuch sollte man das ESP und ASR ausschalten, um dann mit viel Gefühl die Kupplung kommen zu lassen und das Gaspedal zu betätigen. „Um die Drehzahl niedrig zu halten und ein Durchdrehen der Räder zu verhindern, kann man auch versuchen, im zweiten Gang anzufahren. Um den Wagen zu befreien, sollte man sanft vor und zurück fahren. Dann empfiehlt es sich eher untertourig weiterzufahren“, sagt der Stationsleiter. Dadurch wird mehr Zugkraft auf den glatten Untergrund übertragen. Gelingt das Anfahren so nicht, kann man nur auf Unterstützung hoffen, die das Fahrzeug rausschiebt oder –zieht. Ist keine Hilfe in Sicht, sollte ein Pannendienst oder Automobilclub informiert werden.

    GCN/kg