Wohnkosten der Region Hannover – höhere Mietobergrenzen

    (Foto: Themenfoto)

    Region erhöht Wohnkosten-Zuschuss

    Garbsen – Rund 76.000 Bedarfsgemeinschaften leben in der Region Hannover – für diese Familien und Alleinstehenden, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, übernimmt die Region die Wohnkosten.

    Die Grundlage für die Höhe der erstatteten Mietkosten bilden die Mietobergrenzen, die die Region alle zwei Jahre anpasst. Seit Juli 2019 gelten die neuen Mietobergrenzen, die sich bei 84 von insgesamt 105 Werten erhöht haben.

    „Der Mietwohnungsmarkt ist angespannter denn je, der Bedarf gerade an günstigem Wohnraum bleibt enorm hoch“, sagt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover.

    „Die neuen Mietobergrenzen mit einigen deutlichen Erhöhungen werden dazu beitragen, die Situation für die Leistungsbezieherinnen und – bezieher etwas zu entspannen.“

    So haben sich in 19 der 21 Regionskommunen die Mietobergrenzen für Drei-Personen-Haushalte erhöht, für Vier-Personen-Haushalten sind die Werte in 18 Städten und Gemeinden gestiegen.

    Die stärksten Anstiege verzeichnen Garbsen mit durchschnittlich elf Prozent sowie Isernhagen und Langenhagen mit jeweils neun Prozent. Für eine vierköpfige Familie in Langenhagen zum Beispiel übernimmt die Region künftig 71 Euro mehr Unterkunftskosten – 700 Euro statt wie bisher 629 Euro.

    Dreiköpfige Haushalte in Garbsen erhalten nun 576 Euro Unterkunftskosten statt wie bisher 517 Euro. In Hannover sind die Mietobergrenzen in allen Haushaltsgrößen um durchschnittlich acht Prozent gestiegen:

    Für einen Ein-Personen-Haushalt erhöht sich der Mietkostenzuschuss um 23 Euro auf 411 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt um 36 Euro auf 511 Euro, drei Personen-Haushalte erhalten 46 Euro mehr, die Mietobergrenzen sind damit auf 606 Euro erhöht worden.

    Für Vier-Personen-Haushalte gab es eine Steigerung um 57 Euro, von 660 Euro auf 717 Euro. Die Region Hannover überprüft die Mietobergrenzen alle zwei Jahre in einem aufwendigen Verfahren.

    Basis für die Ermittlung sind die Mietspiegel für den freien Wohnungsmarkt der 21 Städte und Gemeinden, die die Mieten gegliedert nach Wohnungsgrößen und Baualter darstellen – in Hannover zusätzlich nach normalen und guten Wohnlagen.

    Außerdem werden kalte Betriebskosten berücksichtigt sowie die Mieten von Sozialwohnungen und Angebotsmieten abgeglichen. Die neuen Werte gelten seit Juli 2019. Das Jobcenter Region Hannover und die Sozialämter prüfen derzeit die geänderten Ansprüche auf höhere Wohnkosten.

    Die betroffenen Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger erhalten die erhöhten Zuschüsse automatisch, auch rückwirkend.

    GCN/kk