Leute, lasst doch bitte die Einkaufswagen da, wo sie hingehören!

Überall stehen Einkaufswagen herum/Foto: privat

Garbsen – Heute erzählte uns Leser Heiko G. aus Garbsen eine wirklich ärgerliche Geschichte. Dutzende Einkaufswagen stehen einfach auf der Straße und an Bushaltestellen in Garbsen herum.

„Als ich heute einkaufen war, konnte ein älteres Ehepaar sich keinen Einkaufswagen nehmen, weil keine mehr da waren. Somit konnten sie den Supermarkt nicht betreten und mussten sich erst um einen Einkaufswagen kümmern“.

Das Problem mit den mitgenommenen Einkaufswagen kennen wir nicht erst jetzt – schon seit Jahren fällt dieses Ärgernis immer wieder auf. Ständig nehmen Menschen die Einkaufswagen einfach mit, um ihre Lebensmittel und Einkäufe zu transportieren und stellen diese dann irgendwo in der Nähe ihrer Wohnung ab. Teilweise stehen diverse Einkaufswagen in Treppenhäusern und Vorgärten von Mehrfamilienhäusern.

Einkaufswagen-Klau hat Folgen für Aldi & Co.

Pro Jahr werden in Deutschland ungefähr 100.000 Einkaufswagen von den Supermarkt-Parkplätzen entwendet und nie wieder zurück gebracht – ein erhebliches Problem für die Unternehmen. Denn schätzungsweise beträgt der  Schaden dadurch jährlich rund 15 Millionen Euro. Die Anschaffungskosten für Einkaufswagen sind sehr hoch, es ist davon auszugehen, dass ein Einkaufswagen ungefähr einen Wert zwischen 100 und 250 Euro hat. Es ist also offensichtlich, dass sich der Diebstahl deutlich negativ auf die Jahresbilanz der Supermärkte niederschlägt. Einzelne Supermärkte verwenden spezielle Sicherheitssysteme an den Einkaufwagen, so zum Beispiel Wegfahrsperren, die die Räder blockieren, sobald der Kunde das Gelände des Supermarktes verlässt. Das wird jedoch nicht flächendeckend angewendet, da diese Sicherheitsmaßnahmen auch mit erhebliche Kosten verbunden sind. Diese sind aber leider noch nicht sehr oft in Garbsen zu finden.

Tägliches Bild: An einer Bushaltestelle in Garbsen stehen diverse Einkaufswagen(Foto:privat

Einkaufswagen klauen: Das sagt der Anwalt (Rechtsanwalt Frank Schwinger,Garbsen):

Man kann sich strafbar machen, sagt auch Rechtsanwalt Frank Schwinger aus Garbsen: „Wenn jemand einen Einkaufswagen entwendet und mitnimmt, in der Absicht, ihn sich rechtswidrig zuzueignen, und den Vorsatz hat, den Einkaufswagen bei sich aufzuheben und ihn als Grill oder regelmäßigen Korb zu verwenden und damit einkaufen zu gehen, dann ist der objektive Tatbestand erfüllt“, erklärt Schwinger. „Es wurde eine fremde, bewegliche Sache weggenommen, der Vorsatz des Diebstahls ist erfüllt, eine Zueignungsabsicht ist ganz klar da, das ist rechtswidrig“.

Strafrechtlich verfolgt werden können Sie auch, wenn Sie den Einkaufswagen vom Gelände des Supermarktes entwenden und ihn nicht wieder zurückbringen. Der Versuch der Entwendung ist ebenfalls strafbar. Einen Einkaufswagen zu stehlen, ist also keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern eine echte Straftat – unabhängig davon, ob einzelne Supermärkte auf eine Anzeige verzichten.

Foto: privat

Darf man den Einkaufswagen ausleihen?

Wer einen Einkaufswagen zwar vom Gelände des Supermarktes entwendet, ihn jedoch zügig wieder zurückbringt, hat noch keinen Diebstahl begangen. Hierbei spricht das deutsche Recht lediglich von einer Gebrauchsanmaßung. Das bedeutet, dass Sie einen (beweglichen) Gegenstand kurzzeitig eigenmächtig nutzen, diesen jedoch wieder zum Eigentümer zurückbringen. Im Regelfall bleibt dies auch straffrei. Jedoch kann der Supermarkt trotzdem einen zivilrechtlichen Prozess anstreben, da eine Eigentumsverletzung vorliegt. Werden Sie als schuldig anerkannt, kann u.a. eine Geldstrafe drohen. Außerdem kann Ihnen der betreffende Supermarkt ein Hausverbot aussprechen. Wenn man den Einkaufswagen allerdings nach dem Transport seinem Schicksal überlässt und diesen irgendwo abstellt, geht dann wieder eher in Richtung Diebstahl als einer Eigentumsverletzung.

Dass es nicht erwünscht ist, die Einkaufswagen vom Gelände des Eigentümers zu entwenden, machen die Supermärkte auch durch spezielle Hinweis-Schilder deutlich. Man sollte sich in jedem Fall daran halten.

GCN/bs