Garbsen – Das Land Niedersachsen hat am 10. Dezember die Verdopplung der Wasserentnahmegebühr von 7,5 Cent/m³ auf 15 Cent/m³ bekannt gegeben.
Die Entnahmegebühr muss jeder zahlen, der Grundwasser aus dem Boden entnimmt – allerdings in unterschiedlicher Höhe. So zahlen die Trinkwasserkunden zukünftig 15 Cent/m³, Landwirtschaft für die Feldberegnung 1,4 Cent/m³, Industriekunden 7,4 Cent/m³. Die zusätzlichen Mittel seien erforderlich um den „Niedersächsischen Weg“ zu finanzieren, der die Förderung des Natur- und Artenschutzes vorsieht. Dabei sind Mittel für den Ausgleich der Na-tur- und Gewässerschutzauflagen bei der Landwirtschaft aber auch für Projekte des Klimaschutzes vorgesehen. Der Wasserverband begrüßt die Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, von dem auch ein sauberes Grundwasser profitiert. Allerdings sehen die Vertreter den eingeschlagenen Weg über die Entnahmegebühr kritisch: „Es werden unverhältnismäßig stark die Trinkwasserkunden be-lastet. Die Gestaltung der Gebühr ist nicht verursachergerecht.“
Der WVGN hatte bereits in den Sitzungen seines Vorstandes und Ausschusses die Beschlüsse gefasst, dass die dem Verband entstehenden zusätzlichen Kosten für die Wasserentnahme über eine Preisan-passung weitergegeben werden. „Trotz der ursprünglichen Absicht, die Preise konstant zu lassen, ist die Preisanpassung erforderlich. Die Erhöhung des Entnahmeentgelts erhöht die Aufwendungen für das Wasserdargebot des Verbandes als auch für den Wasserfremdbezug. Einsparungen an anderer Stelle zur Deckung dieser zusätzlichen Aufwendungen sind nicht sinnvoll, da an dem Sanierungs- und Erweiterungskonzept der Anlagen festgehalten werden soll“. Der aktuelle Wasserpreis (Arbeitspreis) liegt seit 2018 bei 1,75 €/m³. Entsprechend der Kostenerhöhung durch das Wasserentnahmeentgelt wird dieser nun um 8 Cent auf 1,83 €/m³ erhöht, der Grundpreis bleibt gleich. Rechnet man mit rd. 40 m³ Verbrauch pro Person und Jahr, erhöhen sich die Kosten für Wasser um ca. 3,20 € (brutto).
GCN/bs