Mehrheit für von Niedersachsen mit eingebrachten Antrag zur Verbesserung der Situation von Hebammen

Mehrheit für von Niedersachsen mit eingebrachten Antrag zur Verbesserung der Situation von Hebammen (Themenfoto)

Ministerin Carola Reimann: „Hebammen-Versorgung sichern” Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer rufen dazu auf, der Entstehung von Engpässen bei der Hebammen-Versorgung aktiv entgegenzuwirken.

Ein von Niedersachsen mit eingebrachter Antrag erhielt heute bei der Ministerkonferenz in Düsseldorf eine deutliche Mehrheit. „Uns liegt eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen-Dienstleistungen am Herzen”, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann, „deshalb soll nun der Bund ein Gutachten zur Versorgungssituation und zu erforderlichen Maßnahmen in der Geburtshilfe und Hebammenversorgung in Auftrag geben.” Zudem soll überprüft werden, ob die Hebammen immer noch durch zu stark steigende Haftpflichtprämien zur Aufgabe des Berufs gezwungen werden oder ob mit den eingeführten Sicherstellungszuschlägen dieser unheilvolle Prozess nachhaltig gestoppt werden konnte.

Für die Länder sind drohende Versorgungsengpässe in einzelnen Regionen seit geraumer Zeit ein Thema. Um mit gezielten Maßnahmen eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können, sollen nun die aktuelle Situation analysiert und daraus Handlungsoptionen entwickelt werden. „Wir freuen uns über jede Geburt, und natürlich muss dann vor, während und nach der Geburt eine hochwertige Versorgung gesichert sein”, sagt Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann. Die in den Ländern bereits gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Gutachtenerstellung einfließen.

Hintergrund Berufshaftpflicht

Seit dem 1. August 2007, so heißt es in der Antragsbegründung, existiert der auf Bundesebene zwischen den Hebammenverbänden und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) geschlossene Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Hebammenhilfevertrag). Im Rahmen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes vom 21. Juli 2014 hat der Gesetzgeber mit § 134a Abs. 1b SGB V eine Regelung zum Ausgleich der ab dem 1. Juli 2015 gestiegenen Berufshaftpflichtversicherungspolicen für freiberuflich geburtshilflich tätige Hebammen geschaffen. Die Refinanzierung der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt demnach über einen Ausgleichsbetrag, den sogenannten Sicherstellungszuschlag. Er wird jeweils rückwirkend ausgezahlt, wenn die Hebamme eine geburtshilfliche Leistung pro Quartal und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweist und beim GKV Spitzenverband den Sicherstellungszuschlag beantragt. Da der Sicherstellungszuschlag von den Hebammenverbänden immer wieder kritisiert wird und die Meinungen des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Hebammenverbände voneinander abweichen, fordern die Länder den Bund zur Evaluation dieses Instruments auf.

GCN/ap