Verdacht auf Amerikanische Faulbrut in der Region bestätigt

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Sperrbezirk bei Uetze eingerichtet / Tierseuche für Menschen ungefährlich

Garbsen – Der Verdacht auf den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen in der Region Hannover hat sich bestätigt. Seit Mitte Juni wurden Erreger der Amerikanischen Faulbrut in den Waben von fünf Bienenständen an der Regionsgrenze zum Landkreis Peine nachgewiesen.

Die Laborergebnisse haben jetzt gezeigt, dass auch die Bienenbrut von den betroffenen Bienenvölkern von der Infektionskrankheit befallen ist. Der Ausbruch der Tierseuche wurde amtlich festgestellt, da die Amerikanische Faulbrut zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gehört.

Die Region Hannover und der Landkreis Peine haben einen Sperrbezirk eingerichtet. Auf Regionsgebiet umfasst er in der Gemeinde Uetze die Ortschaften Dollbergen, Schwüblingsen, Katensen, Eltze und Dedenhausen.

Bienenhalterinnen und -halter in dem Sperrbezirk sind aufgefordert, unverzüglich alle Standorte ihrer Bienen beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover unter der Telefonnummer 0511 / 616-22095 zu melden, sofern dies nicht bereits geschehen ist.

Es müssen auch alle Bienenvölker gemeldet werden, die sich ab 1. März 2019 vorübergehend im Sperrbezirk befunden haben.

Für den Sperrbezirk gilt: Alle Bienenvölker und Bienenstände werden umgehend kostenfrei untersucht, die Bienenhalterinnen und -halter haben bei den Untersuchungen entsprechend Hilfe zu leisten.

Diese Untersuchung muss nach der Sanierung der von der Seuche betroffenen Bienenstände nochmals wiederholt werden.

Bis zur Aufhebung des Sperrbezirkes ist es verboten, Bienenvölker und Bienen in oder aus dem Sperrbezirk zu verbringen. Bienenstände im Sperrbezirk dürfen nicht von Ihren Standorten entfernt werden.

Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht von einem Bienenstand entfernt werden.

Dies gilt jedoch nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverar-beitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden, sowie für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

„Für Menschen ist diese Bienenkrankheit völlig ungefährlich“, erklärt Dr. Astrid Fietz, Amtstierärztin im Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover.

„Für die Bienenvölker aber ist das eine schlimme Krankheit, da sie ganze Bienenvölker ausrotten kann. Um die Ausbreitung zu verhindern, wird das sogenannte Kunstschwarmverfahren eingesetzt. Hierbei wird das Bienenvolk ohne seine Larven in einen sauberen Bienenstock umgesetzt und kann so überleben.“ Eine Tötung der betroffenen Bienenvölker ist daher nicht erforderlich.

GCN/kk