Mehrere Trunkenheitsfahrten und Vandalismus

Containerbrand in Berenbostel

Am Ostersonntag, 01.04.2018 gegen 22:52 Uhr, brannte am Slevogtweg Höhe Nr. 56 ein Kunststoffmüllcontainer aus. Ein daneben stehender Altkleidercontainer wurde beschädigt. Anwohner hatten das „Piepen“ eines Rauchmelders in der Nähe gehört und die Feuerwehr alarmiert. In der betroffenen Wohnung gab es jedoch keinen Brand. Warum der Rauchmelder auslöste ist noch unklar. Den brennenden Container konnte die Feuerwehr zügig löschen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro.

Trunkenheitsfahrt in Frielingen

Am Ostersonntag, 01.04.2018 gegen 19:36 Uhr, befuhr ein 31-jähriger aus Nienburg mit seinem weißen VW Passat die B6 in Richtung Nienburg. In Höhe Frielingen wurde das Fahrzeug angehalten und kontrolliert. Da Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers festgestellt wurde, wurde vor Ort ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser wurde anschließend in der Dienststelle am stationären Gerät wiederholt und ergab eine AAK von 0,58 %o. Gegen den Fahrzeugführer wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet und ihm die Weiterfahrt untersagt.

Vandalismus durch mehrere unbekannte Heranwachsende in Stelingen

Am Ostersonntag, 01.04.2018 gegen 00.40 Uhr, mussten mehrere Heranwachsende den Bus der Linie 490 an der Haltestelle Lindenstraße nach Streitigkeiten verlassen. Vermutlich aus Frust ließen sie ihre Wut an drei in der Nähe geparkten PKW in der Stralsunder Straße aus und traten dort die Spiegel ab. Es entstand ein Sachschaden von mind. 1000,- € an den Fahrzeugen.

Die Polizei bittet Zeugen des Vorfalls sich mit der Polizeidienststelle in Garbsen unter der Telefonnummer 05131/701-4515 zu melden.

Trunkenheitsfahrt in Berenbostel

Am Ostermontag, 02.04.2018 gegen 06:46 Uhr, befuhr ein 28-jähriger aus Hannover mit seinem Mercedes Benz C-Klasse (blau) die B6 in Garbsen. In Höhe Robert-Hesse-Straße wurde das Fahrzeug angehalten und kontrolliert. Da Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers festgestellt wurde, wurde vor Ort ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser wurde anschließend in der Dienststelle am stationären Gerät wiederholt. Im Anschluss wurde eine Blutentnahme durchgeführt, da der AAK Wert um 0,8 %o pendelte. Der Führerschein wurde belassen und die Weiterfahrt untersagt.

GCN/kg