Garbsen – Der Bund und das Land Niedersachsen ergreifen zurzeit zahlreiche Maßnahmen, um Steuerzahler zu entlasten, denen durch das Coronavirus wirtschaftliche Schäden entstehen oder schon entstanden sind.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat Bürgermeister Christian Grahl grünes Licht gegeben, sich diesensteuerlichen Maßnahmen durch Stundung der Gewerbe- und Vergnügungssteuer auf kommunaler Ebene anzuschließen.
Die Stadt Garbsen wird daher den Steuerpflichtigen zur Vermeidung unbilliger Härten bei der Gewerbe- und Vergnügungssteuer entgegenkommen. Steuerpflichtige, die nachweislich direkt und erheblich durch die Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, können direkt bei der Stadt unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung stellen, das bedeutet Ratenzahlung der festgesetzten Gewerbe- und Vergnügungssteuer.
Anträge zur Anpassung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer sind weiterhin an das Finanzamt zu richten. Zwischenzeitlich ist aber auch hier auf besonderen Antrag die Stundung durch die Stadt möglich. Hilfestellung bei allen steuerlichen Angelegenheiten geben Steuerberater.
GCN/bs