Region Hannover legt Details zu Ausgangssperre und Maskenpflicht fest – gilt ab Donnerstag

GCN/bs

Garbsen/Region Hannover – Die Ausgangssperre, die ab morgen um 22:00 Uhr in der gesamten Region Hannover in Kraft tritt, soll vor allem die jüngeren Menschen davon abhalten, sich draußen zu treffen oder spät Abends zusammenzukommen. Regionspräsident Hauke Jagau hat am heutigen Mittwoch in einer Pressekonferenz die Details der Pläne genannt. Gleichzeitig soll es aber keine generelle Maskenpflicht in der Öffentlichkeit geben – sehr wohl aber in Autos und in Treppenhäusern, ab 5 Mietparteien.

Ausgangssperre:

Die Region Hannover hat ihre Pläne zur angekündigten Ausgangssperre nun detailliert bekanntgegeben. Vom 1. April bis zum 12. April darf zwischen 22 und 5 Uhr niemand mehr vor die Tür – es sei denn, er hat einen triftigen Grund. Das müssen die Kontrollierten entsprechend belegen. Eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit soll es dagegen vorerst nicht geben. Stattdessen müssen Menschen am Nord- und Ostufer des Maschsees sowie am Steinhuder Meer deutlich länger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch Autos und Treppenhäuser erhalten eine Masken-Pflicht.

Die Ausgangssperre ab Gründonnerstag gilt für die gesamte Region Hannover – und damit nicht nur für die Hochinzidenzkommunen wie z.b. Hannover Lehrte, Garbsen oder Seelze.

Die Einhaltung werde die Polizei mit Augenmaß kontrollieren, gleichzeitig aber auch die vorgebrachten Begründungen der Überprüften auf Plausibilität prüfen. Einen Passierschein werde die Region Hannover nicht ausstellen, betont Jagau. Erlaubt sind zwischen 22 und 5 Uhr lediglich notwendige Unternehmungen: Dazu gehören z.B. notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlungen, der Weg zur und von der Arbeit sowie der Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.

Keine allgemeine Maskenpflicht

Eine allgemeine Maskenpflicht wird es vorerst nicht geben. Allerdings wird die Maskenpflicht am Nord-und Ostufer des Maschsees und Steinhuder Meer deutlich ausgeweitet. Dort muss künftig von 9 bis 21 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, bislang war das bloß von 10 bis 19 Uhr der Fall – also drei Stunden weniger. „Mit der Zeitumstellung und dem schöneren Wetter halten sich die Menschen länger draußen auf. Das müssen wir berücksichtigen“, sagt Jagau.

Maskenpflicht im Auto und in Treppenhäusern

Und auch an Stellen wird die Maskenpflicht verschärft: Sollte mehr als ein Haushalt an im Auto sein, müssen alle außer der Fahrerin oder dem Fahrer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Grund laut Jagau: Die Corona-Nachverfolgung habe gezeigt, dass das Auto zu einem der Hauptansteckungsorte gehört. Darüber hinaus verfügt die Region Hannover das Masketragen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohnungen.

Bei den Kontaktbeschränkungen, auch zu Ostern gilt nach wie vor:

  • In Landkreisen (Region Hannover) und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 100 dürfen sich Personen eines Haushalts höchstens mit einer weiteren Person sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren treffen.
Foto: Land Niedersachsen

Die Original-Verfügungen der Region Hannover finden Sie im Detail hier.

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